„Handy und Gendarm„, so überschreibt die Süddeutsche Zeitung einen Bericht in der Ausgabe vom 05./06.01.2011 (s. dort S. 20), in der sie über das Vorgehen von Bundesbehörden berichtet, die unter Einsatz von sog. „stillen SMS“ ermitteln. Deren Zulässigkeit ist aber in der Literatur nicht unbestritten. So gehen Eisenberg/Singelnstein in NStZ 2005, 62 ff. davon aus, dass die heimliche Ortung per sog. „stiller SMS“ – darum geht es bei diesem Verfahren – nicht auf § 100a StPO und auch nicht auf § 100g StPO gestützt werden kann (ich in meinem Handbuch, EV, Rn. 1586a und Rn. 237c übrigens auch).
Es ist dann aber ja doch interessant, wenn man aus dem Artikel in der SZ erfährt, dass trotz der rechtlichen Bedenken in den vergangenen Jahren von den Bundesbehörden „stille SMS“ zu Ermittlungszwecken eingesetzt wurden, und zwar nicht zu knapp. Allein das BKA hat von 2006 bis 2011 mehr als 355.000 versandt, der Zoll sogar mehr als 950.000 und der Verfassungsschutz mehr als 400.00. Alles nachzulesen in einem Schreiben des Bundesministerium des Inneren vom 06.12.2011 an den Bundestagsabgeordneten Hunko, der im November 2011 nach dem Einsatz von stillen SMS gefragt hatt. Hier geht es zu dem Schreiben des Bundesinnenministerium.