Die Tagespresse berichtet (gestern, aber hier auf Borkum dauert es ein wenig, bis aktuelle Printausgaben vorliegen) über den Ärger, der der ARD ins Haus steht wegen des bei G. Jauch qualmenden Altkanzlers Helmut Schmidt. Gegen die ARD bzw. deren Vorsitzende läuft wegen seines letzten Auftritts bei Jauch nun ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen die ArbeitsstättenVO, und zwar dessen § 5.
Ich habe nun nicht geprüft, inwieweit die Vorschrift einschlägig ist. Aber unabhängig davon fragt man sich schon, warum eigentlich der Altkanzler bei (fast) allen Fernsehauftritten quasi „Kette raucht“. Und warum die Fernsehanstalten das mitmachen? Wenn man dann aber liest (vgl. hier): „Zudem sei Schmidt eine herausragende Persönlichkeit, die „im Programm nicht fehlen kann und sollte, und zwar so, wie er ist.“, kann man sich vorstellen, worum und wie es (zu)geht. Es müsste in den Zeiten des porpagierten Nichtraucherschutzes – egal, was man davon hält – aber doch auch anders gehen. Und geht es ja auch: Auf dem SPD-Parteitag hat Helmut Schmidt während seiner (Eröffnungs)Rede ja auch nicht geraucht. Also: Geht doch. 🙂 🙂
Wie wahr !
Auf dem SPD-Parteitag hat Helmut Schmidt sowohl vor als auch nach seiner (Eröffnungs)Rede geraucht.
Träte er ohne Zigarette (Menthol) auf müsste man ein Double vermuten 🙂
ich hatte geschrieben: „während“ 🙂
Ja. Aber es machte den Eindruck er hätte dort nicht geraucht.
Eine Annahme die unvorstellbar ist…
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