Vor einigen Tagen haben verschiedene Blogs über über ein disziplinarrechtliches Verfahren der Deutschen Bahn gegen einen Zugbegleiter berichtet. Der hatte einem Fahrgast, der Harndrang verspürte, geraten, sich, “wenn es gar nicht anders geht”, in einen Abfallbehälter eines leeren 1.-Klasse-Abteils zu erleichtern. Die Bahn hatte daraufhin disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den Zugbegleiter ergriffen (vgl. hier). Dazu meldet jetzt die Tagespresse (vgl. u.a. hier):
„….Im Streit mit einem Schaffner um das Pinkeln in einen Mülleimer hat die Deutsche Bahn eingelenkt. Die Bahn hatte den Zugbegleiter zum Nachtwächter degradiert, weil er einem Fahrgast das Urinieren in einen Abfalleimer der 1. Klasse erlaubt hatte. Nun nahm der Arbeitgeber die Versetzung wieder zurück, wie ein Sprecher des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Montag mitteilte. Das Gericht hatte den 53-Jährigen in Schutz genommen und das Disziplinarverfahren gegen der Bahn gegen ihren Beamten gestoppt….“