Das OLG Bremen setzt sich im OLG Bremen, Beschl. v. 31.10. 2011 – 2 SsRs 28/11 – mit der Frage auseinander, ob bei einem Alkoholtestkauf eines jugendlichen Testkäufers ggf. der Grundsatz des fairen Verfahrens verletzt wird, was u.a. ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben kann. Das OLG hat die Frage verneint:
„Werden an einen von der Polizei angeleiteten jugendlichen Testkäufer bei einem Kontrollkauf entgegen § 9 Abs. 1 JuSchG alkoholische Getränke abgegeben, liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens vor, wenn der Testkäufer die Schwelle zur Tatprovokation nicht überschreitet. Eine Tatprovokation liegt nicht vor, wenn der Testkäufer lediglich das Verhalten eines „normalen“ Kunden an den Tag legt und darüber hinaus nichts unternimmt, um Bedenken des Verkäufers zu zerstreuen, der Kunde habe nicht das notwendige Mindestalter für den Erwerb der Alkoholika.“
Kürzlich hat die Schwester meines Freundes (19 Jahre) ein Bußgeld von 250 € + 23,50 € erhalten, weil sie einer 17-jährige Testkäuferin ohne den Personalausweis zu verlangen Alkohol verkauf hat, der erst ab 18 freigegeben ist – an sich ok, weil sie das wirklich nicht hätte machen sollen. Prinzipiell würde ich daher diese Bußgeld ja verstehen, auch wenn ich es überzogen hoch finde, vor allem da sie noch nicht lange dort arbeitet. Allerdings finde ich diese Aktion alles andere als „fair“. Zwar hat sich die junge Dame wie eine ganz normale Kundin benommen allerdings – ist das wirklich keine Verletzung des fairen Verfahrens, wenn man eine Testkäuferin nimmt, die tätowiert ist? Normalerweise ist man mindestens 18, wenn man mit so etwas herumläuft, auch wenn ich weiß, dass dies auch schon mit 16 mit der Einverständniserklärung der Eltern geht. Dennoch – nach meinem Empfinden ist das wirklich unterste Schublade eine Testkäuferin zu engagieren die ein Tattoo trägt, weil man mit Sicherheit nicht damit rechnet, dass die dann noch unter 18 ist.
Wie sieht es denn mit den Jugendlichen aus die Alkohol erwerben ohne das erforderliche Alter zu haben? Ich meine jetzt nicht die Testkäufer der Polizei. Machen sich Jugendliche Strafbar wenn Sie Alkohol oder Zigaretten erwerben oder sogar Drogen?