Wir hatten vor einiger Zeit hier ja die Diskussion um das iPad in der JVA. Die Geschichte geht weiter. Der Kollege berichtet gerade im Forum bei Heymanns Strafrecht
„Hallo liebe Kollegen,
zunächst einmal vielen Dank für die Hinweise und Anregungen; ich möchte jetzt vom weiteren Fortgang des Ganzen berichten.
Nachdem ich aktuell wieder einen Mandanten in der JVA Kaisheim habe , habe ich einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt, dem wurde auch anstandslos (unter Zustimmung der StA )entsprochen. So weit so gut, aber jetzt wird es erst richtig abstrus.
In der JVA angekommen, überreichte ich dem Torwächter meinen Beschluss, wonach ich mein ipad in die JVA einbringen und benutzen darf. Der Beamte entschwand, um mit dem zuständigen Juristen zu sprechen, kam nach ca. 10 Minuten wieder und teilte mir mit, dass er mir ausrichten solle, dass „das Haus“ diese Entscheidung des Gerichts nicht akzeptiere und mir bzw. meinem ipad der Zutritt verwehrt werde. Mein Hinweis auf § 309 StPO führte auch nicht weiter. Auf meine Nachfrage, dass ich dies doch gerne mit dem zuständigen Regierungsdirektor kurz persönlich besprechen wolle, wurde mir nur von dem „Boten“ mitgeteilt, dass dieser ausrichten ließ, dass er keine Zeit habe (dem ansonsten sehr netten Torwächter war dies erkennbar selbst peinlich…)Der Umstand, dass ein Gespräch mit meinem Mandanten ohnehin nicht möglich gewesen wäre, weil dieser zwischenzeitlich nach Straubing verschubt wurde, ist insoweit unerheblich, dies wusste der Herr Regierungsdirektor da selber noch nicht.
Nachdem sich mein zwischenzeitlich deutlich erhöhter Blutdruck wieder etwas beruhigt hatte, und ich trotz dringendem Bedürfnis keine Straftat nach den §§ 185 ff begangen habe, habe ich mir überlegt, was nun zu tun sei – und ich bin bislang ratlos geblieben… Dienstaufsichtsbeschwerde? Na, da werde ich wohl noch Monate traurig mit meinem ipad vor der JVA – Tür stehen… Dem Beschluss mit einem Gerichtvollzieher durchsetzen? Klingt auch nicht sehr zielführend…Der von mir dann angerufene Ermittlungsrichter, von dem der Beschluss stammte, japste am Telefon nur nach Luft, …das geht doch nicht, die können meinen Beschluss nicht einfach ignorieren, … aber was jetzt zu tun sei, wusste er auch nicht. Ich habe dann mit der StA telefoniert, der stellvertretende Behördenleiter wusste zwar auch im konkreten Einzelfall spontan nicht weiter, sicherte mir aber zumindest Hilfe für das grundsätzliche Problem zu, nachdem ich ihm die gesammelten Unterlagen zugeschickt habe, wird er sich mit der GenStA und dem Ministerium in Verbindung setzen . Na ja, das kann dauern…
Ich bin aufgrund der Frechheit und des grob gesetztwidrigen Verhaltens der JVA immer noch sprachlos.
Was meinen denn die Kollegen, was ist zu tun….“
Sprachlos bin ich im Moment auch noch und japse ebenso wie der Ermittlungsrichter. Was man tun kann, muss ich mir auch erst mal überlegen. Aber vielleicht denkt hier ja der ein oder andere mit…
In Bayern wird offenbar mangels UVollzG die Fortgeltung der UVollzO ermittlungsrichterlich angeordnet/als weiter anwendbar erachtet zzgl. etwaiger Beschränkungsbeschlüsse auf Grundlage des 119 StPO..
Und dann gilt für Fragen wie die der Anstaltsordnung vs. richterliche Einzelanordnung z.B. bezüglich ipad offenbar Nr. 10 UVollzO.
Strafanzeige gegen den Anstaltsleiter wegen § 240 StGB?
Ordnungsgeld verhängen lassen?
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