Die Kammerinfo der Bundesrechtsanwaltskammer Nr. 10/2011 vom 13. Mai 2011 berichtet über eine Initiative der Bundesregierung. Danach ist schon wieder eine Novelle der Kronzeugenregelung geplant, und zwar eine Einschränkung :-(.
Es soll der alte Rechtsstand wieder hergestellt werden, wonach zwischen der Tat des Kronzeugen und derjenigen, zu der er Aufklärungs- oder Präventionshilfe leistet, ein Zusammenhang bestehen musste, um eine Strafmilderung zu erreichen.Die BRAK kündigt an, zu dem Gesetzentwurf zur Änderung der Kronzeugenregelung eine Stellungnahme zu erarbeiten. Bei der damaligen Gesetzesänderung hatte die BRAK sich gegen den Wegfall der Konnexität ausgesprochen.