Es ist ja bereits mehrfach über die sog. Massenfreisprüche in Herford berichtet worden. Die StA Bielefeld war dagegen in die Rechtsbeschwerde gegangen. Davon hatten zwei – worauf mich heute ein Blogleser hingewiesen hat – keinen Erfolg. Allerdings nicht in der Sache, sondern weil die StA die erforderliche Verfahrensrüge nicht ausreichend begründet hatte 🙁 oder :-).
Tja, das ist dann mal eine Erfahrung für die StA, die Rechtsanwälte häufiger machen. Hier geht es zur PM des OLG Hamm vom heutigen Tagen
Wie peeeiinlich ! 😉
Falscher grund, aber zumindest im Ergebnis richtig 😉
Ich kaufe ein grosses „G“
*shame*
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