Es ist ja schon interessant, wie sich manchmal Begriffe verselbständigen. So der Begriff „Lustreise“. Wir kennen ihn aus der VW-Affäre (vgl. hier). Nun muss er aber m.E. immer auch dann herhalten, wenn es m.E. gar nicht um „Lust“ im eigentlichen Sinn geht, sondern, fast schreibt man „nur“ darum, dass Politiker/Aufsichtsratsmitgliedern/Vorständen pp. Untreue/Bestechlichkeit usw. vorgeworfen wird, weil sie Leistungen entgegengenommen haben, auf die so kein Anspruch bestand oder die einen rein privaten Hintergrund hatten.
So hat auch Münster seinen Lustreisenprozess (vgl. hier), der aber mit „Lust“ nichts zu tun hat, sondern z.B. mit Taxirechnungen im Wert von 10 €. Mit geht es jetzt gar nicht um die Frage der Strafbarkeit – die kann man ohne Aktenkenntnis kaum beurteilen – sondern nur um den Begriff „Lustreise“. Die war es im eigentlichen Sinne wohl nicht, oder?
Doch. Den Begriff gab es schon vor der VW-Affäre, ja selbst vor VW. Laut Oeconomischer Encyclopädie (1773 – 1858) von J. G. Krünitz handelt es sich dabei um eine bloß zum Vergnügen unternommene Reise. Heute würde man wohl sagen Tourismus oder Reise mit rein privatem Hintergrund.
Ein Schelm, wer bei „Lust“ immer nur an das eine denkt …