Die sog. Massenfreisprüche des Herforder Kollegen Knöner haben die Blogs ja schon mehrfach beschäftigt, vgl. u.a. hier. Nach seinen Massenfreisprüchen war er von Bürgern wegen Rechtsbeugung angezeigt worden, vgl. hier. Inzwischen hat die StA Bielefeld das Ermittlungsverfahren gegen den Kollegen eingestellt, vgl. hier.
Interessant zu wissen wäre es, wie die StA inzwischen die Frage der Befangenheit sieht. Und: Im Bericht heißt es: „Die Staatsanwaltschaft habe nun gegen rund zwei Dutzend der Freisprüche Beschwerde beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt.“. Darüber wird sich der 3. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm freuen.
Pingback: Anonymous
HaHa: http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA110300985
Rechtsbeschwerde wegen Verstoß gegen Rügeanforderungen erfolglos.
danke für den Hinweis. habe dann mal dazu gebloggt 🙂
Pingback: Richter Gaspedal: Rechtsbeschwerde der StA gegen Massenfreisprüche haben keinen Erfolg | Heymanns Strafrecht Online Blog