Aus dem Nachrichtendienst von LexisNexis:
Am 08.12.2010 wurde das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes vom 02.12.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1748) verkündet. Der Führerschein mit 17 wird damit Dauerrecht.
Ab 2011 ist es Jugendlichen erlaubt, bereits im Alter von 17 Jahren Auto zu fahren, wenn sie ein Erwachsener begleitet. Bisher war der Modellversuch bis zum 31.12.2010 begrenzt. Auch ab dem 01.01.2011 sind daher keine Änderungen bei den Anforderungen an den oder die namentlich benannten Begleiter vorgesehen. Es werde laut Gesetzentwurf nur deutlich herausgestellt, dass das Fahren ohne Begleiter einen schwerwiegenden Verstoß darstelle, der wie bisher mit dem Widerruf der Fahrerlaubnis geahndet werde. Dazu kämen ein Bußgeld sowie eine Verlängerung der Probezeit. Zudem sei vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis wie bisher die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.
Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes in seiner verkündeten Form finden Sie in der der kostenlosen Leseversion des Bundesanzeiger Verlages: (PDF)
Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:
Pingback: Führerschein mit 17 – Änderung des StVG im Bundesgesetzblatt verkündet | Begleitetes Fahren, Bundesgesetzblatt, Dauerrecht, Fahren mit 17, Führerschein, Straßenverkehrsgesetz, StVG | LawBike.de