Wenn man heute mit der Bahn unterwegs ist, hat man noch mehr Zeit als sonst. Da kann man ein wenig surfen und stößt dann auf die ersten Beiträge zur neuen Winterreifenpflicht. Irgendwo scheint es den Entwurf zur Änderung der StVO ja schon zu geben, bzw. irgendwer scheint ihn ja schon gelesen zu haben. Der Schadenfixblog berichtet hier und auch der Kollege Melchior war schnell (vgl. hier). Auch die Süddeutsche berichtet, vgl. hier. Nur: Die Vorlage für den Bundesrat, die hat man noch nicht gesehen, ich jedenfalls nicht und sie findet sich auch bislang nicht auf der HP des BT, des BR oder des Verkehrsministeriums.
Allerdings meine ich, dass man schon jetzt sagen kann: Begriffe wie „Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis“ werden die Praxis erfreuen, da im Fall der Verurteilung dazu ja Feststellungen getroffen werden müssen. Sehr schön, was man da zu lesen bekommen wird. Und auch die Frage, was denn nun ein Winterreifen ist, auch darüber wird man sicherlich reden können/müssen.
Tja, die AG und OLG werden sich freuen :-). Denn eins ist sicher: Da man die Geldbuße auf 80 € anheben will, wird es sicherlich mehr Verfahren als in der Vergangenheit geben. Und das wird die Verkehrsrechtsanwälte freuen, den Kollegen JM freut es jedenfalls offenbar schon jetzt ( hier).