Nach einer Meldung aus dem BMJ hat das Bundeskabinett gestern die Reform der Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht und den Gesetzesentwurf beschlossen (vgl. dazu die PM hier). Man darf gespannt sein, was nun (wann?) Gesetz werden wird und wie letztlich mit den Vorgaben aus Strasburg umgegangen werden wird.
Zu der Nachricht verweise ichg dann auch auf die Homepage der StV-Vereinigungen. Dort findet man ein Grundsatzpapier (Neudeutsch: Policy Paper), das erklärt, warum die Strafverteidigervereinigungen gegeh die SV sind sowie einige neue Stellungnahmen zu der Problematik (vgl. hier).
Ich wage die Behauptung, dass uns die Fragen noch länger begleiten werden.