Sicherungsverwahrung: DAV nimmt zu Einzelfällen gegenüber dem BVerfG Stellung

Die DAV-Depesche 39/10 meldet gestern, dass der DAV nun zur Sicherungsverwahrungsfragen gegenüber dem BVerfG Stellung genommen hat. In der Meldung heißt es:
„Beim Bundesverfassungsgericht haben mehrere Sicherungsverwahrte Verfassungsbeschwerden gegen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung eingelegt. In drei verschieden gelagerten Fällen hat das Gericht den Deutschen Anwaltverein um Stellungnahme (auch zu den praktischen Folgen der Sicherungsverwahrung) gebeten. Dabei geht es auch um die Frage, inwieweit die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Unzulässigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung umgesetzt werden muss. Der Verfassungsrechtsausschuss und der Strafrechtsausschuss halten in gemeinsamen Stellungnahmen alle drei Verfassungsbeschwerden für begründet. Der Strafrechtsausschuss stellt Alternativen zur Sicherungsverwahrung dar. Die Stellungnahmen sind unter http://www.anwaltverein.de/interessenvertretung/stellungnahmen abrufbar (ebenso die früheren Stellungnahmen des Strafrechtsausschuss zur Reform der Sicherungsverwahrung).“

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