Archiv für den Monat: Oktober 2010

(Neues) Recht auf Übersetzung und Belehrung im Strafverfahren

Der DAV hat vor kurzem über Neuerungen im EU-Recht berichtet: Es heißt da:

„Der Justiz- und Innenministerrat hat am 7./8. Oktober 2010 die Richtlinie über das Recht auf Dolmetscherleistung und Übersetzung in Strafverfahren angenommen. Damit ist die erste der verschiedenen Maßnahmen des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte im Strafverfahren abgeschlossen (s. EiÜ 21/10 und EiÜ 37/09). Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten für die Umsetzung 36 Monate Zeit. Der DAV hat während des Gesetzgebungsverfahrens zahlreiche Bedenken in Einzelfragen vorgebracht (s. SN 15/2010). Insgesamt ist das Ergebnis als wichtiger erster Meilenstein bei der Stärkung der Verfahrensrechte anzusehen. Weiter begrüßte der Rat den Richtlinienvorschlag KOM(2010) 392 über das Recht auf Belehrung im Strafverfahren (s. EiÜ 29/10). Diskutiert wurde im Rat u. a. über eine Aufnahme des Schweigerechts, das Recht auf Akteneinsicht und Kostentragungsfragen. Eine gemeinsame Position des Rates hierzu wird für Ende 2010 erwartet. „

Mal sehen, was und wann etwas daraus wird.

Erst Verzicht auf Pflichtverteidigergebühren, dann gibt es Wahlanwaltsgebühren

ich bin erst jetzt auf die Entscheidung des OLG Frankfurt/Main v. 30.03.2010 – 2 Ws 42/10 – gestoßen. Das OLG hat da ausgeführt, das kein Anspruch auf volle Festsetzung von Wahlverteidigergebühren ohne Verzicht des Anwalts auf die Pflichtverteidigergebühren bestehe. Ein ehemals Angeklagter habe keinen Anspruch auf Festsetzung der vollen Wahlverteidigergebühren, wenn sein Anwalt nicht auf die Pflichtverteidigergebühren verzichtet hat und er diese dem Anwalt noch nicht ersetzt hat. Er kann dann nur die Festsetzung der Differenz zwischen den Pflichtverteidigergebühren und den Wahlverteidigergebühren beantragen. Andernfalls bestünde nämlich die Gefahr, dass die Staatskasse doppelt belastet würde. Dieser Gefahr kann der Antragsteller begegnen, wenn er die Rechnung des Anwalts bezahlt und unter Vorlage der Rechnung die Festsetzung der vollen Gebühren verlangt.

Die Entscheidung ist Ausfluss/Reaktion auf den Beschl. des BVerfG v. 04. Mai 2005 – 1 BvR 2251/08 -, in dem das BVerfG zum Verhältnis von Pflichtverteidigervergütung – insoweit eigener Anspruch des Pflichtverteidigers – und dem Auslagenerstattungsansspruch des frei gesprochenen Angeklagten Stellung genommen hat und eine mögliche Doppelbelastung der Staatskasse nicht ausgeschlossen hat. Die müsse jedoch – so das BVerfG – nicht hingenommen werden. Vielmehr könn sich die Staatskasse etwa dadurch schützen, dass sie den Rechtsanwalt vor Festsetzung der Wahlverteidigergebühren zum Verzicht auf seine Pflichtverteidigervergütung auffordert; falls ein solcher Verzicht  nicht erklärt wird, lasse sich eine Doppelbelastung dadurch vermeiden, dass Kosten nur in der Höhe festgesetzt werden, als diese das Pflichtverteidigerhonorar übersteigen würde.

Also: Das, was so dramatisch aussieht, ist bereits vorab verfassungsrechtlich abgesegnet.

Ein bißchen Werbung muss mal sein: Leseproben zum Burhoff/Neidel/Grün – Messungen im Straßenverkehr – 2. Aufl.

Am 24.09.2010 ist die 2. Aufl. von Burhoff/Neidel/Grün (Hrsg.), Messungen im Straßenverkehr, erschienen (zur Bestellung 🙂 geht es hier). Der ZAP-Verlag/LexisNexis hat/haben mir dankenswerterweise auch bei diesem Buch die Erlaubnis gegeben, kostenfreie Leseproben auf meiner Homepage einzustellen. Das ist inzwischen geschehen, so dass man sich als Interessierter hier einen ersten Überblick über den Inhalt und die Art der Darstellung machen kann. Ein besonderes Schmankerl gibt es dann morgen 🙂

Ach so: Man kann die eingestellten Dateien natürlich kostenfrei ausdrucken 🙂

Wo ist denn nun die neue Regelung zum Winterreifen/zur Winterreifenpflicht?

Wenn man heute mit der Bahn unterwegs ist, hat man noch mehr Zeit als sonst. Da kann man ein wenig surfen und stößt dann auf die ersten Beiträge zur neuen Winterreifenpflicht. Irgendwo scheint es den Entwurf zur Änderung der StVO ja schon zu geben, bzw. irgendwer scheint ihn ja schon gelesen zu haben. Der Schadenfixblog berichtet hier und auch der Kollege Melchior war schnell (vgl. hier). Auch die Süddeutsche berichtet, vgl. hier. Nur: Die Vorlage für den Bundesrat, die hat man noch nicht gesehen, ich jedenfalls nicht und sie findet sich auch bislang nicht auf der HP des BT, des BR oder des Verkehrsministeriums.

Allerdings meine ich, dass man schon jetzt sagen kann: Begriffe wie „Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis“ werden die Praxis erfreuen, da im Fall der Verurteilung dazu ja Feststellungen getroffen werden müssen. Sehr schön, was man da zu lesen bekommen wird. Und auch die Frage, was denn nun ein Winterreifen ist, auch darüber wird man sicherlich reden können/müssen.

Tja, die AG und OLG werden sich freuen :-). Denn eins ist sicher: Da man die Geldbuße auf 80 € anheben will, wird es sicherlich mehr Verfahren als in der Vergangenheit geben. Und das wird die Verkehrsrechtsanwälte freuen, den Kollegen JM freut es jedenfalls offenbar schon jetzt ( hier).

Wochenspiegel für die 43. KW, oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand

Wir berichten:

1. Über den Dauerbrenner Kachelmann, vgl. hier, hier und hier.
2. Über den Dauerbrenner § 81a Abs. 2 StPO, vgl. hier, hier und hier, zum Teil scheint man einen Fortsetzungsroman daraus zu machen :-), aber auch hier und hier.
3. Mal wieder der Anhörungsbogen, vgl. hier.
4. Zum Wechselkennzeichen, vgl. hier.
5. Zum „Lap-Top im Knast“ vgl. hier.
6. Zur fahrlässigen Tötung vgl. hier und hier.
7. Zur polizeilichen Anhörung hier und hier.
8. Die Winterreifenpflicht (vgl. hier und hier).
9. Zum Rechtsschutz bei Unfallmanipulation, hier.
10. Und noch ein Dauerbrenner, das Rechtsmittel des Nebenklägers, hier.