Heute wird dann in 1. Lesung der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung im Bundestag beraten. Vgl. dazu an Material:
- Stellungnahme des Deutschen Richterbundes (DRB) Nr. 38/2010 zum Diskussionsentwurf
- Pressemitteilung des Bundestages – Ankündigung der Ersten Lesung im Bundestag
- Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz zum Gesetzentwurf/Kabinettsbeschluss
- Pressemitteilung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf/Kabinettsbeschluss
- und hier der Kollege Ferner.
Größtes Problem wird die Neuregelung des § 66a.
Bei allen ernsthaften Delikten die zur kammer angeklagt werden, wird die StA die Voraussetzungen des 66a prüfen lassen.
Verständigungen gibt es nicht mehr. Die HV´en dauern mindestens doppelt so lange. Die psychiatrischen SV (mit gewisser Erfahrung) die dann in allen Verfahren benötigt werden, stehen (zumindest im Bereich des OLG Nürnberg) voraussichtlich nicht zur Verfügung.