Wir hatten hier ja auch schon über den Gesetzesentwurf gegen überlange Gerichtsverfahren berichtet (vgl. hier und hier)
Dazu hat jetzt der DRB Stellung genommen. Er meint: Für eine gesetzliche Regelung in Bezug auf überlange Gerichts- und Ermittlungsverfahren bestehe aufgrund ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) akuter Handlungsbedarf. Der Regierungsentwurf wähle vor diesem Hintergrund zu Recht den Weg einer Entschädigungslösung, die dort ansetze, wo die Verantwortlichkeit für überlange Verfahren in Deutschland primär liege: Ganz überwiegend nicht bei den seit vielen Jahren die Überlast der Verfahren tragenden Richtern und Staatsanwälten, sondern bei den für die Sach- und Personalausstattung zuständigen Rechtsträgern (überwiegend den Ländern). Die Konzeption der geplanten „Verzögerungsrüge“ hält der DRB seiner Stellungnahme zufolge allerdings für verfehlt. Kontraproduktiv wäre es auch, laufende gerichtliche Verfahren durch Einführung von zusätzlichen Rechtsbehelfen (wie z. B. einer Untätigkeitsbeschwerde) weiter zu belasten und zu verzögern. Die Prognose, dass die zusätzlich anfallenden Verfahren auf Entschädigung mit den vorhandenen Personalkapazitäten bewältigt werden könnten (so die Begründung zum Gesetzentwurf), sei zu optimistisch. Auch die Erwartung, dass es nach Einführung der Entschädigungsregelung weniger überlange Verfahren geben werde als bisher, könne angesichts der derzeitigen Personalausstattung der Justiz nicht geteilt werden.
Stellungnahme des Deutschen Richterbundes (DRB) Nr. 34/10 vom September 2010 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, hier