T-online berichtet hier über zwei (angebliche) betrunkene Müllmänner. Wenn man das Video sieht, fragt man sich: Tatsächlich betrunken oder war die Mülltonne nur besonders schwer? Jedenfalls: Es hat ja dann doch noch geklappt. Und rechtlich: Strafrechtlich ist das Ausleeren im betrunkenen Zustand wohl irrelevant, nur weiterfahren mit dem Fahrzeug darf man nicht 🙂
und selbst wenn die herren gefahren wären: ich vermute, dass ein ordentlicher verteidiger §§ 5 ff. stgb in anschlag bringen würde. 😉