der kann hier die Beschlüsse der strafrechtlichen Abteilung des 68. DJT nachlesen. Mal sehen, was draus wird. Nachträglich bekommen die Bundesländer Recht. Die hatten bei der neuen Abspracheregleung/Verständigung ein qualifiziertes Geständnis gefordert. Das verlangt jetzt der DJT auch. Und: Die Entscheidung des BGH in 1 StR 64/10 wird „abgestraft“. dDer DJT fordert den Ausschluss der Rücknahme eines Rechtsmittels gegen ein auf einer Verständigung beruhendes Urteil innerhalb der Rechtsmittelfrist.
Ähm: Bei 44:33:15 für eine offenbar als notwendig gesehene ERGÄNZUNG des Gesetzestextes ist „Abstrafen“ etwas mutig formuliert (deshalb auch die Gänsefüßchen?). Offenbar sieht man mit dem 1. Senat keine Grundlage für eine entsprechende Auslegung der bisherigen Regelung.
Andererseits: kann man sagen, dass die Fristsetzungslösung des 1. Senats zu Beweisanträgen „begrüßt“ wurde (oder : „abgenickt“ oder : „akzeptiert“ ?)?
Es ist und bleibt lächerlich, einer Geständniserpressung eine rechtsstaatliches Mäntelchen geben zu wollen.
Bei Herrn Freisler wusste wenigstens jeder woran er ist.