Der Bundestag hat Anfang Juli 2010 das Gesetz zur Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen beschlossen, das derzeit noch im Bundesrat hängt und dort auf den Fortgang des Gesetzgebungsverfahren wartet. Das Inkrafttreten zum 01.10.2010 kann man wohl ernsthaft nicht mehr erwarten. Ganz interessant: Im Gesetzgebungsverfahren hatte einer der drei vom Bundestag gehörten Sachverständigen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bezweifelt. Über die zweifel hat sich der Bundestag aber hinweggesetzt. Wer jetzt nachlasen will, warum und wo verfassungsrechtliche Zweifel bestehen, kann das in der neuen Ausgabe der ZIS 2010, 548 tun; vgl. hier. Dort ist der Beitrag „Die Karawane zur Europäisierung des Strafrechts zieht weiter Zur demokratischen und rechtsstaatlichen Bresthaftigkeit des EU-Geldsanktionengesetzes“ von Prof. Schünemann, München, der der zweifelnde Sachverstädnige war, abgedruckt. Sollte man sich als Verteidiger schon mal ausdrucken. Denn die angesprochenen Fragen werden sicherlich in der Anwendung des Gesetzes eine nicht unerhebliche Rolle spielen. M.E. wird letztlich das BVerfG entscheiden (müssen).
Zur der Problematik auch hier, hier und hier.