…sondern auch mal wieder die Blogs (vgl. hier und hier). Über den „Knöllchen-Horst“ hatten wir ja am 17.06.2010 auch schon berichtet. Damals dachte man wegen des Rücktritts des BP Horst Köhler sicherlich zunächst an den „Horst“ :-), jetzt aber wohl nicht mehr.
Inzwischen hat in der „eigenen Sache“ die Hauptverhandlung stattgefunden, die dem „Knöllchen-Horst“ aber keinen Erfolg gebracht hat – wie Spiegel-online berichtet. Natürlich mit einem Hinweis auf ein „Bußgeld“ von nur 10 €, obwohl das ja in der täglichen Praxis sicherlich nichts Besonderes ist. Man darf gespannt sein, wie das OLG die Sache sieht. Denn dorthin wird der Knöllchen-Horst im unermüdlichen Einsatz um das Recht sicherlich ziehen
Na, dann kann man nur hoffen, dass der Anwalt ein Abrechnung nach Stunden vereinbart hat… 😉