Nach einer Meldung von Spiegel online – vgl. hier – haben sich der Innenminister und die Justizministerin heute auf eine Lösung zur Neuregeleung der Sicherungsverwahrung geeinigt. Die geplanten Neuregelungen wird man sich erst mal genau ansehen müssen, bevor man sie bewertet. Denn Sie enthalten sicherlich auch eine Verschärfung der derzeitigen Rechtslage, denn die Sicherungsverwahrung soll künftig auch für Ersttäter angeordnet werden können, was bislang nur in ganz großen Ausnahmen möglich war. Und wie bitte schön will man, ohne wieder in Konflikt mit Karlsruhe oder dem EGMR zu kommen, eigentlich die bereits schon aus der Sicherungsverwahrung freigelassenen Straftäter unter die Neuregelung fassen? Das dürfte nicht ganz unproblematisch sein. Und das Allerbeste: Die Untergebrachten sollen in neuartigen Einrichtungen untergebracht und therapiert werden, die es noch nicht gibt. :-(. Ich denke, das Thema wird uns noch lange beschäftigen.
Man muß den Entwurf noch gar nicht im Detail kennen, um schon jetzt sagen zu können, daß er viel Murks enthalten wird, der wieder das BVerfG und den EGMR beschäftigen wird.
Darüber hinaus werden sich organisatorische Fragen stellen. Das Gesetz soll offenbar schnellstmöglich verabschiedet werden. Die besonderen Unterbringungsanstalten wachsen aber nicht aus dem Boden. Zurück in die JVAs dürfen die Freigelassenen nicht. In psychiatrische Krankenhäuser kann man sie auch nicht ohne weiteres einweisen, zumal sich hier auch Fragen der funktionellen und örtlichen Zuständigkeit der Krankenhäuser und Gerichte stellen werden und die meisten Verurteilten nicht psychisch krank im medizinischen Sinne sind. Das wäre ja auch ein Widerspruch, da ihnen anderenfalls §§ 20, 21, 63 StGB hätte zugute kommen müssen. Wenn der Herr Innenminister gestern davon sprach, die Verurteilten seien psychisch krank, lag bei allen Verurteilten offenbar ein Fehlurteil vor, da ich noch nie in einem Urtei, mit dem die Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist, die Voraussetzungen der §§ 20, 63 StGB bejaht gesehen habe. Voll einsichts- und steuerungsfähig, aber trotzdem psychisch krank?
Sollen eigentlich erneut Strafvollstreckungskammern zuständig und die neue Maßnahme im StGB verankert sein? Dann wird man dem EGMR kaum plausibel machen können, daß es sich nur um eine Gefahrenabwehrmaßnahme und nicht erneut um eine Strafmaßnahme handelt.
Die einzige Lösung für Altfälle liegt meines Erachtens darin, die Betroffenen gefahrenabwehrrechtlich als Gefahr für sich und die Gesellschaft zu behandeln, ähnlich wie andere, harmlosere Zeitgenossen, die morgens im Schlafanzug durch die Stadt irren, weil sie sich die Mütze mit dem Hammer aufgesetzt haben…
Aber auch Neufälle kann man meines Erachtens nicht über die strafrechtliche Schiene behandeln, weil dann stets – gleich wie man die Maßnahme nennt – der Vorwurf im Raum bleibt, es handele sich um eine zweite Strafe und nur vordergründig um eine Gefahrenabwehrmaßnahme. Die Sicherungsverwahrung als „Maßregel der Besserung und Sicherung“ zu bezeichnen, hat der EGMR ja auch nicht durchgehen lassen. Eine Freiheitsentziehung verliert nicht dann den Charakter einer Strafe, wenn man sie anders nennt.
Man fragt sich allerdings, wie andere Länder ohne dieses Instrument auskommen. Wird im Rest Europas täglich hemmungslos gemordet, geprügelt und mißbraucht, weil man die Täter nicht „für immer“ wegsperrt? Erinnert sich noch jemand an die Zeit vor 1998, als wir täglich in Angst und Schrecken lebten, weil die Sicherungsverwahrung für maximal 10 Jahre angeordnet werden konnte und die Verurteilten danach entlassen werden mußten? Ist es wirklich unerträglich, daß eine Rechtslage wiederhergestellt ist, wie sie bis 1998 gegolten hat? Können wir als einzige Nation nicht auf ein Instrument verzichten, daß alle anderen Länder für nicht notwendig halten? Weshalb benötigt Deutschland immer einen Sonderweg für Freiheitsentziehungen? Das ist im Rest Europas noch nie gut angekommen und stößt mit Recht auf Argwohn.
Die Zahl der Sicherungsverwahrten ist in den letzten 15 Jahren geradezu explodiert. Nur wenige sind gefährliche Sexual- oder Gewaltstraftäter. Die Anstalten sind voll mit notorischen Betrügern, Berufsbankräubern (auch wenn sie keine körperliche Gewalt eingesetzt haben), drogenkranken Beschaffungskriminellen, usw. Viele davon sind inzwischen alt und grau. Ein Wunder, daß wir vor 1998 mit diesen Menschen leben konnten, ohne daß das Land im kriminellen Chaos versunken ist.
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man scheint ja inzwischen davon auszugehen, dass man menschen in die köpfe schauen könnte, um so dann eine sichere vollkaskogesellschaft einzurichten. das wars dann mit dem schuldprinzip des klassischen strafrechts, willkommen in der defense sociale.