Jetzt mal wieder ernst: Lese/Downloadtipp und mehr

Nach den gestrigenm Schreckensnachrichten zur Fußball-WM – vgl. hier und hier –  jetzt mal wieder etwas Ernsthaftes (auch wenn es immer noch warm/heiß ist): Eingestellt worden ist auf meiner Homepage seit gestern der Volltext zu dem Beitrag aus ZAP F 22 R, S. 693 – Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger (II/2010) -, der folgenden Inhalt hat:
I. Hinweise
II. Ermittlungsverfahren
1. Haftfragen
2. Aktuelle Rechtsprechung zu Haftfragen
3. Pflichtverteidiger für den inhaftierten Mandanten (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO)
III. Hauptverhandlung
1. Beweisantrag zu Wahrnehmungen des Verteidigers
2. DNA-Untersuchung und Widerspruchslösung
IV. Rechtsmittelverfahren: Absprache und Revision
V. Bußgeldverfahren
1. Beweisverwertungsverbot bei der verfassungswidrigen Videomessung
2. Umfang der Akteneinsicht im Bußgeldverfahren
VI. Vergütungs-/Kostenfragen

Der wie immer kostenlose Download ist hier möglich.

Und dann erlaube ich mir Werbung: 

Der ZAP-Verlag bietet derzeit – an sich nur den Beziehern meines Newsletters, aber ich stelle es auch mal hier ein – die Möglichkeit, geringfügig beschädigte Exemplare des Werkes Ludovisy/Eggert/Burhoff, Straßenverkehrsrecht, 4. Auflage, zum Sonderpreis von nur 68,- Euro statt regulär 128,- Euro zu bestellen. Bei Interesse melden Sie sich bitte mit Ihren Kontaktdaten bei mir oder bei stephanie.allerkamp@lexisnexis.de.

2 Gedanken zu „Jetzt mal wieder ernst: Lese/Downloadtipp und mehr

  1. Gabi

    Schön, daß es mal wieder ernst wird. Bei allem Humorverständnis: es mindert den Erkenntniswert eines „offiziellen“ LexisNexis-Blogs schon ein wenig, wenn jeder zweite Beitrag humoriger Art ist oder auf Blogbeiträge anderer Anwälte Bezug nimmt. Das gilt gleichermaßen auch für andere Anwaltsblogs. Welchen Nachrichtenwert hat die Meldung, daß ein anderer Blog entsprechend berichtet hat?

    Zwischenzeitlich läuft das nach dem Motto: RAin Braun weist auf einen Blogbeitrag von Herrn Nebgen hin, was Frau Rueber zum Anlaß nimmt, einen lustigen Beitrag zum Thema zu verfassen, usw. „Ballmann“ hat sich sein Blog-Grab auch dadurch geschaufelt, daß er zunehmend dazu übergegangen ist, andere Webseiten zu kommentieren und Witzchen zu verbreiten, statt sich um das ursprüngliche Thema seines Blogs zu kümmern („Merkwürdiges auf dem Leben eines Richters“).

  2. RA T. Feltus

    @ Gabi
    Ich würde nun nicht behaupten wollen, dass die gelegentlichen Humoreinlagen der Qualität dieses Blogs wirklich abträglich sind. Ich finde es eher förderlich und auch die Zugriffszahlen bei Jurablogs belegen dies.

    Das Grab wäre erst dann geschaufelt, wenn nur schnöde und schnörkellose Berichtet hier zu finden wären.

    Der Blog ist und bleibt trotz mancher „Sensationsmeldungen“ eine Quelle an Wissen und guten Informationen.

    Ich werde ihn auch weiterhin gerne lesen.

    Der Vergleich mit Ballmann und seinem Blog, geht an dieser Stelle meiner Meinung nach gänzlich fehl.

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