Die „Westfälischen Nachrichten“ – gestern ist es ja auch schon über andere Ticker gelaufen – melden heute, dass die StA in Baden-Württemberg gegen den Vater des 17-jährigen Amokläufers aus Winneden ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet hat. Begründet wird dies damit, dass der Vater die Tatwaffe nicht in einem Waffentresor sondern frei zugänglich im Schlafzimmer aufbewahrt haben soll. Das wäre eine OWi nach dem WaffenG. Auch die entsprechende Munition soll frei zugänglich gewesen sein. Eine Sorgfaltspflichtverletztung wird man darin ja ggf. sehen können. Aber: Was ist mit der Vorhersehbarkeit? Wusste der Vater, dass der Sohn – wie es heißt – depressiv gewesen ist? Wenn das der Fall ist und nachgewiesen werden kann, würd man damit wahrscheinlich die Vorhersehbarkeit begründen können.
Da sollte die StA m.E. gründlich prüfen, ob nicht eine Einstellung nach § 153b StPO i.V.m. § 60 StGB in Frage kommt. Den Vater des Amokläufers in den Schuldfokus zu nehmen birgt m.E. die Gefahr, von der Suche nach den tatsächlichen Ursachen eines so unendlich tragischen Vorfalls abzulenken.
Hallo, daran habe ich natürlich auch gedacht. Aber: Die StA wird den Weg wahrscheinlich nicht gehen (können), sondern die HV suchen (müssen). schon um die „Öffentlichkeit zu beruhigen“. Dabei kommen dann die tatsächlichen Ursachen für das Geschehen mit Sicherheit zu kurz.
Der Vater trägt in jedem Fall ein große Mitschuld,aber auch unsere Justiz.Dies ist der zweite ähnlich geartete Amoklauf(Erfurt)wo ein Jugendlicher dessen Vater im Schützenverein ist mit den Waffen des Vaters diese grausamen Taten begehen kann.Nun sucht die Politik wiedermal die Schuld in Egoshooterspielen und verschließt somit wiederum die Augen vor der Wirklichkeit.Es kann doch nicht sein das man dermaßen viele Waffen zu hause haben darf ohne jegliche Kontrolle.Jeder Gastwirt oder Kioskbetreiber wird zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung derart stark kontrolliert das man fast meinen möchte diese Leute sein ein potenzielle Gefahr für jeden Gast.Nur wenn jemand 17 Waffen(Tötungsgerätschaften der übelsten Art) zu hause hat wird keine Kontrolle durchgeführt,sondern auf das Wohlverhalten derjenigen im Besitz einer sogenannten Waffenbesitzkarte vertraut.Selbst als Autofahrer wird man schärfer und härter kontrolliert. Darüber sollten sich unsere Politiker wie Bundeskanzlerin,Justizminister und Ministerpräsidenten lieber Gedanken machen und somit auch gleichzeitig das in meinen Augen überalterte Waffengesetz neu überdenken.