Das BMJ hat am 26.11.2008 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein so genanntes erweitertes Führungszeugnis eingeführt werden soll, um dem Arbeitgeber in größerem Umfang Auskunft darüber zu geben, ob Stellenbewerber für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Künftig soll daher durch eine Änderung des BZRG sichergestellt werden, dass sexualstrafrechtliche Verurteilungen an Kindern und Jugendlichen auch im niedrigen Strafbereich in diesem Führungszeugnis aufgenommen werden. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich im Januar 2009 damit befassen.
Quelle: PM des BMJ vom. 26.11.2008