Am 4. Dezember 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland die Ratifikationsurkunde zum „Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ (OP-CAT) bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt. Das Fakultativprotokoll tritt dreißig Tage nach der Hinterlegung für Deutschland in Kraft. Durch das Fakultativprotokoll ist ein internationaler Präventionsmechanismus in Form eines VN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter der Vereinten Nationen geschaffen worden. Der Unterausschuss hat uneingeschränkten Zugang zu Gewahrsamseinrichtungen in den Vertragsstaaten einschließlich der Möglichkeit, sich ohne Zeugen mit Gefangenen zu unterhalten. Daneben sind die Vertragsstaaten verpflichtet, einen oder mehrere nationale Mechanismen zur Verhütung von Folter (sog. nationale Präventionsmechanismen) zu unterhalten. Diese nationalen Mechanismen haben dieselben Rechte wie der Unterausschuss. Sie sollen als unabhängige Kontrollstellen fungieren, die Gewahrsamseinrichtungen überprüfen, Mängel beanstanden und Verbesserungen anregen können. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für die Einrichtung einer „Kommission zur Verhütung von Folter“ für den Zuständigkeits-bereich der Länder und einer „Bundesstelle zur Verhütung von Folter“ für den Zuständig-keitsbereich des Bundes (Bundeswehr, Bundespolizei) entschieden.
Die Bundesstelle zur Verhütung von Folter ist mit Organisationserlass des Bundesministeriums der Justiz vom 20. November 2008 (Bundesanzeiger Nr. 182, S. 4277) bereits eingerichtet worden. Die Gründung der Länderkommission wird durch Staatsvertrag der Länder voraussichtlich im Lauf des nächsten Jahres erfolgen. Das Sekretariat der beiden Einrich-tungen wird bei der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden eingerichtet.