Das OLG Stuttgart hat heute die vorzeitige Entlassung des ehemaligen RAF-Terrorist Christian Klar für den 03.01.2009 beschlossen. Für ihn werden sich nach 26 Jahren Haft die Gefängnistore öffnen, nachdem die Vollstreckung des Restes der gegen Klar verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Der GBA hatte das ebenfalls beantragt. Sicherlich eine Entscheidung, die nicht überall auf Zustimmung stoßen wird. Nur es gilt: Gleiches Recht für alle, oder?