Na, das war dann ja mal eine Gebührenfrage, die recht viele Kommentare und Lösungsvorschläge gebracht hat. Ich werde dem Kollegen nicht schreiben, sondern einfach auf den Blogbeitrag mit Anhängen verweisen. Und bei Facebook – ja, ich bin da noch – ist auch eifrig mitdiskutiert worden.
Wenn ich alles richtig verstanden habe und bei meinem Tableau keinen Fehler gemacht habe, dann scheitert der Plan/das Vorhaben des Kollegen wohl an der fehlenden „Aufrechnungslage“ – war das der richtige Begriff? Und – da habe ich jetzt aber nicht näher geprüft: Die ARB/AGB scheinen auch entgegen zu stehen.
Und nun, was kann man dem Kollegen raten? Nun, vielleicht ist es ein Weg – vielleicht sogar der „Königsweg“, – wenn man es so macht, wie es einer der Kollegen auf Facebook aus seiner Praxis beschrieben hat (ja, ich darf den Kommentar mit seiner Einwilligung hier bringen, danke Herr Kollege Ritter aus Laatzen) 🙂 :
„Daher meine Vorgehensweise: Bei der ARAG immer einen vollständigen Vorschuss geltend machen und nochmals erhöhen, wenn der Vorgang ans Gericht abgegeben wurde. Bei Kürzungen dann sofort klagen und zwar nur auf den Vorschuss. So muss man über den Umfang gar nicht diskutieren. Der Vorschuss ist schließlich VOR der Tätigkeit zu zahlen und damit kommt es nur darauf an, ob die Gebührenhöhe entstehen KÖNNTE. Damit habe ich noch nie verloren und die ARAG darf auch noch meine zusätzlichen Zivilgebühren tragen. Im Verfahren trage ich übrigens nur das vor, was ich auch der ARAG schreiben würde. Außergerichtlich diskutiere ich mit denen jedoch nicht mehr. Einerseits hat das sowieso keinen Sinn, da sie wie vom Kollegen schon erwähnt beratungsresistent sind. Zum anderen verliert man unnötig Zeit: die Klage auf den Restvorschuss abgewickelt sein, bevor das OWi-Verfahren abgeschlossen ist – sonst muss man die Klage umstellen auf Ausgleich einer Anschlusskostennote verbunden mit den ganzen Diskussionen, die ich bei einer Vorschussklage gerade nicht habe – und auch gerade vermeiden will.“
Darauf kam dann ein Einwand:
„… beratungsresistent absolut und seit Jahren; Ausnahmen sind jedenfalls nicht ersichtlich. Deswegen, wenn geht, solche Fälle ablehnen. Der „Vorschußweg“ ist zwar gangbar, aber wäre mir zu umständlich.“
Und da hat der Kollege Ritter noch einmal gekontert:
„Der Vorschussweg ist sogar extrem einfach. Dadurch, dass die Sachverhalte jedes Mal absolut identisch sind, ist das eine der wenigen Konstellationen, in denen auch ich inzwischen das Klageverfahren komplett mit Textbausteinen führen kann. Das ist also leicht verdientes Geld.“
Nun, und jetzt: Also: Nur ein Versuch macht klug 🙂 .