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Pkw mit Schummelsoftware geht zurück, oder: Die Luft wird dünner

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Und die zweite Entscheidung im „Kessel Buntes“ ist mal wieder eine zum Abgasskandal und der Frage des Rücktritts vom Kaufvertrag. Dazu hat das OLG Köln im OLG Köln, Beschl. v. 28.05.2018 – 27 U 13/17 – Stellung genommen. Fazit: Der Händler muss den Pkw mit der Schummelsoftware zurücknehmen.

Die Aussagen der Entscheidung kann man m.E. in folgenden Leitsätzen zusammenfassen:

1. Allein die Verwendung einer Software, die den Betrieb des Fahrzeugs auf einem Prüfstand erkennt und dort in einen Betriebsmodus mit geringen Stickoxid-Emissionen umschaltet, stellt einen Mangel dar, da der Käufer ein rechtmäßiges und redliches Verhalten des Herstellers erwarten dürfe.

2. Eine angemessene Frist zur Nacherfüllung (§ 323 Abs. 1 BGB) ist eine solche von nicht mehr als sieben Wochen.

3. Dass der Mangel nicht unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB gewesen ist, folgt daraus, dass zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung das Software-Update weder vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt war noch zur Verfügung stand.

Die Luft wird dünner….

Dieselgate – eine erste rechtliche Bewertung – hier gibt es kostenlose Infos

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Ja, Sie haben richtig gesehen: Ich habe ein zivilrechtliches Thema – na ja im Hintergrund schlummert sicherlich auch eine strafrechtliche Problematik 🙂 , und: Nein: Heute ist nicht Samstag, sondern Montag. Das vorab für all diejenigen, die erstaunt sind, dass ich an einem „normalen Wochentag“ , also nicht an einem Samstag ein Posting zu einer zivilrechtlichen Frage bringe. Das hat damit zu tun, dass ich die Thematik schon für wichtig halte, zumal ich in der näheren Familie auch von dem VW-Abgasskandal, dem „Dieselgate“ betroffen bin. Zweimal Diesel, demnächst dann vielleicht auch noch unser Benziner – vielen Dank VW. Wir haben dir 35 Jahre lang die Treue gehalten, mal sehen, ob wir das auch weiterhin tun.

Das war aber nicht der Grund für den von mir „bestellten“ Beitrag zu dem Thema „Dieselgate – eine erste rechtliche Bewertung“ für unsere Online-Zeitschrift VRR. Und nicht nur das: Der ZAP-Verlag hat daraus eine Sonderausgabe gemacht, was m.E. für das wichtige Thema, nämlich die zivilrechtlichen Auswirkungen des VW-Abgasskandals oder des „Dieselgate“, angemessen ist. Dazu haben wir in den letzten Tagen und Wochen schon an vielen Stellen viel lesen können, ohne dass es bis jetzt – soweit ich das überblicke – eine zusammenfassende Darstellung der Problematik gegeben hat. Das holen wir mit unserer „Blitzausgabe“ dann jetzt nach und eröffnen bzw. führen die Diskussion über die zivilrechtlichen Ansprüche der Kunden von Volkswagen weiter. Da noch nicht alle Fakten von VW öffentlich gemacht worden sind – leider und/oder man darf gespannt sein, was noch alles kommt, – kann der Beitrag der Kollegen Nugel und Thiele nur einen ersten Überblick über die möglichen Ansprüche betroffener Kunden eines erworbenen VW-Fahrzeugs gegen den Verkäufer sowie möglicherweise auch gegenüber dem Hersteller geben. Wir hoffen aber dennoch, dass er den Beziehern der täglichen Arbeit eine Hilfe ist.

Und nicht nur denen, sondern auch allen anderen, da der ZAP-Verlag sich mit der Online-Stellung  und einem kostenlosen Download einverstanden erklärt hat. Natürlich auch nicht ganz eigennützig, denn wir wollen damit ja ein wenig Werbung für den VRR machen. Nähere Infos dazu dann hier.