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Betrugsvorwurf gegen Beamtin im Vorruhestand, oder: Ohne Wenn und Aber Pflichtverteidiger

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Fangen wir heute mit einer „Überraschungsentscheidung“ an, und zwar mit einer positiven. Jedenfalls war der Kollege Alte aus Anzing, der mir den AG Landshut, Beschl. v. 02.08.2018 – Gs 2927/18 – geschickt hat, überrascht. Und ich war es auch, denn es war/ist ein bayerisches (!!) AG, das im Ermittlungsverfahren wegen Betruges gegen einen Beamtin im Vorruhestand ohne Wenn und Aber und ohne Hin und Her einen Pflichtverteidiger bestellt hat. Und das dann u.a. auch noch auf Antrag der Staatsanwaltschaft:

„Der Beschuldigten wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft und ihren eigenen Antrag hin Rechts­anwalt Alte als Pflichtverteidiger bestellt, da sie als Angehörige des öffentlichen Dienstes aufgrund des anhängigen Ermittlungsverfahrens mit standesrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat.“

Ja, überrascht 🙂 ? Mit Recht, denn das ist alles an Begründung 🙂 .