Archiv der Kategorie: In eigener Sache

„Spende meiner 65.912.000 Euro an eine ehrliche und ernsthafte Person“, oder: Wird doch gerne genommen

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Nun bin ich aber wirklich bei den „armen Leuten weg“ bzw. da ist mal wieder eine „Spendenmail“.

Mich erreicht gerade unter dem Betreff: „RE: RE: RE: Spende meiner 65.912.000 Euro an eine ehrliche und ernsthafte Person“ folgende Mail – (Klarname ist geixxt):

„Hallo ehrenwert

Ich bin xxxxxxxx. Ich habe Prostatakrebs, der todkrank ist, das heißt, ich bin zum sicheren Tod verurteilt.

Mein behandelnder Arzt hat mir gerade mitgeteilt, dass meine Tage aufgrund meines verschlechterten Gesundheitszustands gezählt sind.

Mein Familienstand ist so, dass ich keine Frau und noch weniger Kinder habe, denen ich mein Erbe hinterlassen könnte, weil ich meine Frau vor 6 Jahren verloren habe, was mich sehr betroffen hat und ich nicht konnten bisher wieder heiraten, wir hatten keine Kinder.

Deshalb möchte ich Ihnen gnädig und um den Armen zu helfen, mein Erbe in Höhe von 65.912.000 Euro hinterlassen, damit Sie es den Armen, den Armen, helfen können Obdachlose, Bedürftige.

Ich möchte, dass Sie mir folgende Informationen geben:

1 – Ihr vollständiger Name

2 – Ihre genaue Adresse

3 – Ihre direkte Telefonnummer und, wenn möglich, Ihre Faxnummer.

4 – dein Beruf

Bitte geben Sie mir eine Antwort, um mit meinem Anwalt in Kontakt zu treten.

Ich zähle auf Ihren guten Willen und insbesondere auf die gute Verwendung dieser Mittel für Ihre Arbeit.

Gott segne dich.“

Also ich finde, das ist schon ok, dass er mich angeschrieben hat. Denn ich bin „ehrenwert“, ich bin „ernsthaft“ – na ja, gerade nicht so – und auf meinen guten Willen bei der Verwendung der Mittel kann er zählen.

Also: Ich habe mich gemeldet und meine Bank schon mal auf den zu erwartenden Geldeingang vorbereitet.

Endlich sind sie da, oder: Geschafft – RVG-Kommentar und OWi-Handbuch, jeweils 6. Auflage, da sind sie

Das ist/war dann ein schöner Wochenabschluss. Da kommt man von einer „Lockdownortveränderungsfahrt“ nach Hause und findet ein großes Paket vor. :-).

Man ahnt ja schon, was der Inhalt sein könnte – denn heute war ja der Tag der Erscheinung 🙂 , nämlich der 26.03.2021. Für heute waren angekündigt:

  • Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021

  • Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl. 2021.

Und es hat geklappt. Die beiden Werke sind da. Endlich. Es hatte wegen des KostRÄG bzw. der Corona-Pandemie ein wenig Verzögerung gegeben. Aber jetzt sind die Werke erschienen. Die Freude ist groß.

Und eine gute Nachhricht für alle Vorbesteller. Die Auslieferung  dürfte dann jetzt in den Datum und Uhrzeit ändern nächsten Tagen beginnen. Ob noch alle Vorbesteller ihre Werke vor Ostern bekommen werden, kann ich nicht versprechen, es ist ja eine kurze Woche. Aber: Spätestens nach Ostern sind die Werke dann da. Also Geduld. Das haben wir im letzten Jahr ja gelernt.

Und wer nicht vorbestellt hat <<Werbemodus an>>, der kann die Bestellung das dann jetzt hier auf der Bestellseite meiner Homepage nachholen. Die Werke kommen dann alsbald.

Und ich packe die Bücher jetzt aus – das ist der Sex des Alters 🙂 .

Haben fertig – die Druckmaschinen laufen dann für den RVG-Kommentar und das OWi-Handbuch, beide 6. Aufl.

So, haben dann – << Werbemodus an>> (endlich) fertig 🙂 .

Die Druckmaschinen laufen jetzt nämlich für:

 

 

 

 

 

  • Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Auflage, 2021

 

  • Burhoff (Hrsg.), Handuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Auflage, 2021

 

 

 

Bei beiden Büchern hat es etwas länger gedauert als geplant, aber manchmal kann man es nicht beeinflussen. Das ist wie mit der Pandemie – man braucht Geduld.

Jetzt wird es aber was und die Bücher sind dann für den 26.03.2021 angekündigt. Danach wird dann ausgeliefert.

Natürlich kann man die Werke noch (vor)bestellen, und zwar ganz einfach auf der Bestellseite meiner Homepage. Die Bücher kommen dann „automatisch“ nach Erscheinen.

Und: <<Werbemodus aus>>

Zum Valentinstag ein kleines RVG-Geschenk vom BOB: Beitrag zum Übergangsrecht des KostRÄG online

entnommen wikimedia.org
Vater von Oktaeder Original uploader was Oktaeder at de.wikipedia

Weil heute Valentinstag ist, gibt es vom BOB – außer der Reihe – ein kleine Geschenk. Die erhalten ja bekanntlich die Freundschaft 🙂 .

Ich weise dann – außerhalb des normalen Programms auf folgendes hin:

In der vergangenen Woche ist der StRR 2/2021 erschienen. in dem Heft setzen wir die Berichterstattung zum KostRÄG fort. Nachdem ich in Heft 1/2021 über die einzelnen Änderungen berichtet habe (vgl. hier: Änderungen bei der Vergütung der Verteidiger/Rechtsanwälte in Straf- und Bußgeldsachen durch das KostRÄG 2021), berichtet in StRR 2/2021 nun mein Coautor aus dem RVG-Kommentar – J. Volpert – über das (neue) Übergangsrecht, und zwar unter dem Titel:

KostRÄG 2021: Neues Übergangsrecht in Strafsachen nach § 60 RVG.

Ein m.E. sehr schöner Beitrag mit vielen Beispielen, der (hoffentlich) keine Frage mehr offen lässt.

Und dieses Posting ist natürlich ein „Marketing-Posting“, also <<Werbemodus an >>, denn es folgt der Hinweis auf unsere RVG-Neuerscheinung, nämlich: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021. Der Kommentrag erscheint im März. Wir sind mit allen Arbeiten durch, jetzt erfolgt noch die letzte Durchsicht im Lektorat und dann geht es ab in die Druckerei. Und – wie immer: Vorbestellen kann man hier auf meiner Bestellseite. <<Werbemodus aus>>

 

In eigener Sache, oder: Hier ist kein Auskunftsdienst

Bild von Christian Dorn auf Pixabay

Es ist mal wieder soweit. Ich muss mal wieder Dampf in eigener Sache ablassen. Und zwar:

Mich erreichte heute morgen folgende Mail:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

soweit ich weiß, sind Schriftsätzen des Beteiligten in einem Gerichtsverfahren chronologisch angeordnet und paginiert werden wie die Seiten eines Tagebuchs.

So werden die Seiten der gerichtlichen Schriftstücke der Beteiligten fortlaufend in Reihenfolge nummeriert. Auf diese Weise ist es möglich, in derselben Aktenverfahren den Schriftsätzen aller Beteiligten zu finden, die entlang eins chronologischen Kontinuums gekennzeichnet durch eine zunehmende numerische Reihe eingeordnet sind.

Frage:
Werden den Schriftsätzen des Gerichts, durch denen das Gericht z. B. Fragen an die Beteiligten stellt, Teil dieser fortlaufend nummerierten Akten sein oder werden sie als gesonderten außerhalb der Akte betrachtet?

Beispielsweise:
Nach dem Eingang einen kurzen Schriftsatz des Beteiligten A, die als Blatt 10 vom Gericht gekennzeichnet wurde, wird der Richter eine Frage an Beteiligten B schriftlich stellen. Wird dies Schriftsatz des Richters mit der Nummer 11 gekennzeichnet sein und mit der Nummer 12 den Schriftsatz des Beteiligten B, mit dem er auf die richterliche Frage beantwortet hat?

Mit freundlichen Grüßen „

Ich habe darauf geantwortet wie immer, vor allem aber, wenn ich nicht erkennen kann, wer der Anfragende ist und was mit der Anfrage bezweckt wird, was hier der Fall ist/war:

Moin,

sorry, aber ich beantworte keine Frage über das Internet.

Mit besten Grüßen

Und nach wie vor: Gesund bleiben

Darauf kommt dann jetzt:

Möchten Sie lieber, dass ich Ihnen eine Brieftaube schicke?
MfG“

Und darauf dann als Antwort von mir:

„Moin, was soll diese freche Antwort? Ich bin doch keine Auskunftei, die Sie beliebig in Anspruch nehmen können. Unverschämt.“

Wer micht kennt, weiß/erkennt: Da ist ihm der sprichwörtliche Draht aus der Mütze gesprungen. Meine erste Antwort war doch wohl deutlich genug. Aber wenn nicht, dann gerne noch einmal:

Ich betreibe keinen Auskunftsdienst, den man beliebig (kostenlos) in Anspruch nehmen kann. Ich beantworte aus zeitlichen und haftungsrechtlichen Gründen daher keine allgemeinen Anfragen zu irgendwelchen Problemen, die meist keine sind, sondern die sich der Fragesteller macht. Besonders beliebt übrigens das nicht unterschriebene Urteil 🙂 .

Etwas anders gilt natürlich für Fachfragen von Kollegen und gebührenrechtlichen Fragestellungen. Alle anderen können es lassen. Es wird keine Antworten geben.

Und das habe ich jetzt geschrieben selbst auf die Gefahr hin, dass mich wieder jemand – wie am vergangenen Wochenende – in einem Kommentar als “ arrogantes A……loch“ betitelt. Damit kann ich ggf. leben. Denn dieses ist mein Blog. Und da kann ich noch beantworten, was ich möchte. Oder es eben auch lassen.

Edit am 12.01.2021 um 16:30 Uhr: Da kommt dann jetzt noch als Antwort:

Man kann es dann noch toppen:

„Wenn Sie gegen die Arbeit im Internet sind, warum sind Sie dann im Internet?“

Ich habe darauf dann nicht mehr geantwortet. Wie war das noch mit den sprichwörtlichen Perlen und den Säuen? 🙂