Archiv der Kategorie: In eigener Sache

Nochmal: Preisverleihung „Pro reo 2020“ in Leipzig, oder: Das „Golfplatzgeheimnis“, das nun keins mehr ist

Quelle der Fotos: Fotograf Andreas Burkhardt.

So, und dann noch einmal „Pro reo 2020“ und Preisverleihung am vergangenen Samstag, dem 13.11.2021 in Leipzig. Ich komme auf das „Ereignis“ nicht zurück,um noch mehr Glückwünsche „abzufischen“ als ich bisher schon bekommen habe, sondern:

Gestern hat die ARGE Strafrecht die „Laudatio“ des Kollegen Frank Nobis online gestellt, die Begründung der Jury steht ja schon länger online. „Mein“ Laudator hat dazu bei Facebook gepostet. Und das hat wegen des Inhalts der Laudatio, nämlich wegen des dort angesprochenen „Golfplatzgeheimnisses“ zu einigen Rückfragen bei mir geführt von Kollegen, die nun gerne das Geheimnis gelüftet haben möchten.

Nach Rücksprache mit der ARGE Strafrecht stelle ich daher nun auch meine Dankesrede ein. Man kann dann also jetzt lesen:

Und damit ist dann das „Golfplatzgeheimnis“ auch hier gelüfet. 🙂 .

Jetzt ist es dann aber auch gut mit dem Feiern. Mir bleibt dann nur noch einmal, mich bei allen Gratulanten auch auf diesem Weg zu bedanken. Der Zuspruch und die vielen lobenden Worte haben mich sehr gefreut.

Pro reo 2020, oder: Mein Dank gilt auch hier allen

Und dann auch hier – aus gegebenem Anlass:

Die ARGE Strafrecht hat mir gestern in Leipzig beim 38. Strafverteidiger Kolloquium offiziell den „Pro reo 2020“ überreicht (zum Pro reo hier). Pandemiebedingt hat die Preisverleihung leider ein Jahr warten müssen. Aber: Immerhin bin ich damit der bisher einzige Preisträger, der zwei Jahre „abdeckt. Wir können froh sein, dass es nicht drei Jahre geworden sind. Denn die Pandemiezahlen sehen ja für solche Veranstaltungen nicht unbedingt gut aus. Aber in Leipzig war es – trotz Hotspot Sachsen – recht safe. Es war eine 2G-Veranstaltung mit der (freiwilligen) Möglichkeit zum Schnellttest. Der ist auch eifrig genutzt worden. Ich habe mich dann heute morgen noch einmal getestet. Derzeit alles gut – wenn man mal davon ausgeht, dass diese Test genügend Aussagekraft habe.

Es war eine sehr schöne Veranstaltung. Es hat Spaß gemacht, alte Freude und Kollegen mal wieder „live“ zu treffen und nicht nur zu telefonieren und zu chatten. Wie immer interessante Gespräche. Auch das Thema des Kolloquiums fand ich gut: Kommunikation (im Strafverfahren). Da ist sicherlich – von allen Seiten – noch Luft nach oben.

Gestern dann das persönliche Highligth. Die Preisverleihung, nach einer fulminanten Laudation vom Kollegen Frank Nobis, mit dem mich ja nun der OLG Hamm, Beschl. v. 06.06.2003 – 2 Ws 122/03 – verbindet. Ich habe die Gelegenheit genutzt und – wie Frank Nobis schon länger versprochen – das „berühmte“ „Golfplatzgeheimnus“ gelüftet 🙂 .

Ich poste hier nicht wegen der Begründung der Jury für die Preisverleihung, wenn die intessiert, kann man hier nachlesen. Ich will auch hier Dank abstatten. Und damit mache ich es mir einfach. Ich zitiere danzu nur – teilweise – aus meinen gestrigen Dankesworten, und zwar:

“ ….. Zunächst herzlichen Dank allen, die daran beteiligt sind, dass ich den Preis „pro reo 2020“ erhalten habe. Das sind diejenigen, die mich als Preisträger vorgeschlagen haben, aber natürlich auch die Jury, die dem Vorschlag gefolgt ist. Das sind dann aber auch alle anderen, die mich in den vergangenen Jahren auf dem Weg hierhin begleitet haben. Also im Grunde Sie alle als „Anwaltskollegen“, In den Dank schließe ich ausdrücklich aber auch die „Richterkollegen“ aus vergangenen Zeiten ein; auch die haben einen Teil, wie wir von Frank gerade gehört haben, beigetragen, mancher zum Guten, mancher aber auch zum nicht so Guten. Bei der Gelegenheit: Einen Dank auch an die Ausrichter dieser Preisverleihung. Sie haben diese Veranstaltung mit einem recht hohen „Coronasicherheitskonzept“ ausgestattet haben. Das ist 2G plus, man fühlte und fühlt sich einigermaßen sicher in diesen bewegten Pandemiezeiten.

Der Dank gilt vor allem natürlich auch meiner Familie, die diesen nicht unbedingt einfachen Weg an diese Stelle ja mitgegangen ist, allen voran meine Frau, die da unten sitzt und das nun gar nicht mag, wenn ich sie erwähne. Aber das musste jetzt mal sein. Denn dieser Weg ist zeitintensiv gewesen und ist es noch, dafür haben viele andere Dinge hintan stehen müssen, obwohl ich meine, dass es etwas besser geworden ist. Allerdings, wenn ich Frank so höre…..

Und, last but noch least, Dank dann natrülich auch dir, lieber Frank, für die – wie du es mal ausgedrückt hast – „ultimativen Lobhudeleien“. Dass die so heftig werden würden, hätte ich allerdings nicht erwartet. Auf dich und deinen Anstoß komme ich noch zurück. Ich hatte ja versprochen, dass ich irgendwann das angesprochene Geheimnis lüften werde. Wenn nicht heute, wann dann?

Und damit will ich es mit dem Danken gut sein lassen. Es soll ja nicht wie bei der Verleihung eines Oscars oder eines Ehrenoscars für das Lebenswerk sein/werden, obwohl ich mich schon ein wenig so fühle und obwohl man sicherlich noch dem ein oder anderen mehr hätte danken können.

…….

Abschließend danke ich nochmals für die große Ehre, Pro-reo-Preisträger 2020 sein zu dürfen. Ich bin mir, wenn ich mir die Reihe der bisherigen Preisträger anschaue, der besonderen Ehre, die mit der Auszeichnung verbunden ist, bewusst, und bin auf die Anerkennung, die in der Ehrung liegt, schon, das räume ich ein, ein wenig stolz.

Ich schließe dann jetzt mit den Worten, mit denen auch die Begründung der Jury schließt: „Ad multos annos!“. Das hoffe ich, sowohl für den „Pro reo“ als auch für mich. An mir soll es nicht liegen, wenn man mich lässt. Denn es macht noch immer Spaß.“

Ich hoffe, darin finden sich alle wieder – auch die Blogleserinnen und – leser. Ad multos annos.

Und damit soll es dann jetzt auch gut sein. Kehren wir zur alltäglichen Arbeit zurück.

Das hier ist der 12.000 Beitrag im BOB seit 2008, oder: Zu dem Anlass darf es ein wenig Statistik sein …

Bild von Colin Behrens auf Pixabay

Heute ist ein besonderer Tag, denn jetzt geht hier mit diesem Beitrag gerade der 12.000 Beitrag des BOB online. Gut, dass WordPress mitzählt. Ist ja dann doch – wie ich meine – eine stolze Zahl an Beiträgen.

Begonnen hat alles – noch zu LexisNexis- bzw. WKD Zeiten – am 01.11.2008 um 07.29 Uhr mit dem Beitrag: Anhebung der Tagessatzhöchstgrenze im Bundeskabinett beschlossen. Wenn man sich den anschaut: Ohne Bilder und ein wenig unstrukturiert, Newcomer eben. Schade, dass es nicht ganz geklappt hat mit dem Jahrestag bzw. dem Überschreiten der 12.000-er Grenze genau am 01.11.2021. Dann wäre es genau 13 Jahre gewesen.

(Fast) 13 Jahre sind eine lange Zeit und 12.000 Beiträge auch „ganz schön“. Ich habe das zum Anlass genommen, mal ein wenig Statistik zu betreiben. Mir ist es allerdings nicht gelungen, den Beitrag mit den meisten Klicks zu finden. In den 13 Jahren ist nämlich das Statistik-Tool geändert worden. Man dann daher die Klickzahlen aus früheren Jahren nicht mit denen aus den letzten Jahren vergleichen. Schade, aber kann man leider nicht ändern.

Also daher nur:

Wenn ich es richtig sehe und auch richtig gezählt worden ist = die Zähler bei den neuen Tools nicht immer wieder auf Null gestellt worden sind -, wofür einiges spricht: Es werden derzeit rund 4.0 Mio Besucher angezeigt. Nicht schlecht. Und wenn ich mir vorstelle, dass bei jedem für jeden Besuch nur 1 EUR abgebucht worden wäre……. 🙂 .

Und dann: Veröffentlicht worden sind – Doppelzählung ist möglich –

8.219 Einträge in der Rubrik „Entscheidungen“

3.945 Einträge in der Kategorie „StPO“

2.368 Einträge in der Kategorie „StGB“

1.740 Einträge in der Kategorie „OWi“

1.747 Einträge in der Rubrik „Gebührenrecht „

805 Einträge in der Kategorie „Gebührenrätsel und Lösungen“

785 Einträge in der Kategorie „Zivilrecht“

585 Einträge in der Kategorie „Sonntagswitze“

335 Einträge in der Kategorier „Verwaltungsrecht“

Und: Es hat 17.698 Kommentare gegeben. Leider wird nicht angezeigt, wie viel „gute“ und/oder wie viel „schlechte“ 🙂 .

Ich nehme das Überschreiten der 12.000-er Grenze zum Anlass, mich bei allen zu bedanken, die den BOB in den vergangenen fast 13 Jahre besucht haben und/oder, die kommentiert haben – auch wenn mir nicht alle Kommentare gefallen haben. Ein besonderer Dank gilt auch all denen, die mir immer wieder Entscheidungen geschickt haben. Bitte damit nicht aufhören. Denn das Blog lebt ja auch davon, dass ich Entscheidungen vorstellen kann, die es an anderen Stellen nicht gibt. Und ein ganz besonderer Dank gilt dann meinem „Blogwart“ Mirko Laudon, der – teilweise neben seiner anwaltlichen Tätigkeit – das Blog technisch betreut und meine vielfältigen Wünsche immer erfüllt hat. Wer schon mal mit mir zusammen gearbeitet hat, weiß, was das für eine Ochsentour für ihn war 🙂 .

In dem Sinne und mit dem Versprechen: Es wird weiter gehen. Auf geht es. Packen wir es an. Ad multos annos.

Mal wieder in eigener Sache, oder: Die 9. (Neu)Auflage „Handbuch Ermittlungsverfahren“ ist in der Druckerei

Ich beginne den Tag – außer der Reihe – mit einer Meldung in eigener Sache. Und ich schalte dann mal gleich den <<Werbemodus an>> 🙂 .

Mich erreicht gerade die Nachricht, dass die Neuauflage vom Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ jetzt in der Druckerei ist. Das bedeutet:

Jetzt kann am „juristischen Himmel“ passieren, was will. Wir können es nicht mehr in die Neuauflage, ist übrigens die 9. Auflage, einarbeiten.

Und: Damit rückt der Termin, an dem das Werk erscheinen/vorliegen wird, näher. Das wird – wenn alles glatt läuft – spätestens Mitte November 2021 sein. Etwas später als geplant. Aber Corona hat auch hier ein paar Spuren hinterlassen.

Ich weise auf den Termin hin, weil natürlich bis dahin noch genügend Zeit ist, das Werk vorzubestellen oder vielleicht das „Burhoff-Paket“, also Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung in Kombi zum Preis von 199,– EUR. Das mach man am besten gleich hier auf der Bestellseite der Homepage. Dann kommen die Werke/kommt das Werk nach Erscheinen automatisch.

Kurz noch: Was ist neu im Werk?

Das Wichtigste vorab: Ich bearbeite das Ermittlungsverfahren nicht mehr allein, sondern bin „nur“ noch Herausgeber. Mit an Bord sind vier Mitautoren, und zwar RiLG T. Hillenbrand, Stuttgart, RÄin A. Hirsch, Hamburg, RA M. Laudon, LL.M., Hamburg, RA Dr. Frederic Schneider, Hamburg, die mich unterstützt und einen Teil der Stichwörter von mir übernommen haben. Die Zusammenarbeit hat sehr gut geklappt, alles termingerecht geliefert, so wie es sein muss.

Inhaltlich haben wir die gesetzlichen Neuregelungen der letzten drei Jahre eingearbeitet und natürlich die seit der letzten Auflage ergangene Rechtsprechung. Ich finde, dass das Werk eine runde Sache ist.

Der Countdown läuft also. Ich freue mich darauf, das Werk dann bald in den Händen zu halten 🙂 .

Die „Fortentwicklung der StPO“ ist dann ab 01.07.2021 da, oder: Mein Ebook dazu natürlich auch

So, dann ist es so weit. Das „Gesetz zur Fortentwicklung der StPO u.a.“, über das ich ja schon mehrfach berichtet habe (zuletzt u.a. hier: Die “Fortentwicklung der StPO” im Bundestag, oder: Nachts um 00.20 Uhr in Berlin, früher dann schon Nach der “Effektivierung” und der “Modernisierung” kommt die “Fortentwicklung” der StPO, oder: Warum? und Aktueller Stand der “Fortentwicklung der StPO” oder: “Mehr, mehr, mehr schrie der kleine Häwelmann”), ist dann heute am 30.06.2021 im BGBl. verkündet worden (vgl. hier).

Nach Art. 28 des Gesetzes treten die Änderungen in der StPO dann morgen am 01.07.2021 in Kraft. Auf die wesentlichen Änderungen habe ich ja schon hingewiesen. Ich wiederhole noch einmal:

  • Es gibt einen neuen § 95a StPO, der eine „heimliche Beschlagnahme“ erlaubt.
  • In § 99 Abs. 2 StPo ist ein neues „Auskunftsverlangen“ eingeführt.
  • Durchsuchungen (§ 104 StPO) zur Nachtzeit sind erleichtert/erweitert worden.
  • Der Tatbestandskatalog bei der Telefonüberwachung (100a StPO) und der Onlinedurchsuchung (§ 100b StPO) ist erweitert/verschärft worden.
  • Als neue Fahndungsmaßnahme wurde ein neuer § 163g StPO eingeführt, der eine „Automatische Kennzeichenerfassung“ vorsieht.
  • Die Revsionsbegründungsfrist des § 345 StPO ist in Verfahren, in denen die Urteilsabsetzung lange gedauert hat, verlängert worden.

Und: Ich hatte ja auch schon darauf hingewiesen: Zu den Änderungen gibt es ein Ebook von mir, und zwar:

Fortentwicklung der StPO u.a. Die Änderungen in der StPO 2021 – ein erster Überblick.

Man kann das Ebook natürlich auf meiner HP bestellen, und zwar hier auf der Bestellseite. Preis: 27 EUR. Für die Vorbesteller kommt es automatisch.

Und: In den im Herbst anstehenden Neuauflagen des „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“, 9. Auflage, und des „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“, 10. Auflage, werden die Änderungen natürlich auch alle berücksichtigt sein.