Wochenspiegel für die 17. KW, das war peinlicher BGH, FB, AG-Streitwerte und nicht geringe Menge

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Und dann der Wochenspiegel für die 17. KW. Die Zusammenstellung ist jetzt nach das „neue“ JuraBlogs auch nicht mehr im Netz ist, immer etwas schwieriger, da man den schönen Überblich nicht mehr hat. Mal sehen, wie lange ich den Wochenspiegel noch in dem Format bringe oder ob ich nicht irgendwann dann umstelle. Hier kommen dann aber est noch einmal im alten Format:

  1. BGH bezeichnet Kor­rektur von Cannabis-Beschluss als „Ver­sehen“

  2. Der Bundesgerichtshof hat keinen Grenzwert für THC „festgesetzt”

  3. Wann endet die Nacht?

  4. EuGH-Generalanwalt: Werden personenbezogene Daten durch Selbstöffnung des Betroffenen offensichtlich öffentlich erlaubt dies nicht die Verarbeitung zum Zweck der personalisierten Werbung

  5. LG Kiel: Unzulässige Klage eines Abgeordneten gegen Meta / Facebook wegen der automatisierten Kontrolle von Facebook-Messenger-Chatverläufen auf illegale Inhalte

  6. VG Düsseldorf: Keine Übernahme in Polizeidienst wegen pornografischer und ausländerfeindlicher Chat-Inhalte

  7. Streitwertgrenze der Amtsgerichte: Anheben oder abschaffen?

  8. Wer trägt die Polizeikosten bei einem Hochrisikospiel?

  9. Grüne werben mit Hakenkreuz – rechtliche Anmerkung

  10. und dann aus meinem Blog: An erster Stelle wäre an sich der BGH, Beschl. v. 18.04.2024 – 1 StR 106/24 – gewesen, aber: Den Hinweis unterlasse ich lieber (s. oben 1. und ) und nehme dafür: KCanG I: Neue „nicht geringe Menge“ bei Cannabis?, oder: Der Gesetzgeber interessiert uns nicht

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