Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist die Nr. 4141 VV RVG entstanden?

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Und dann die erste Rätsellösung 2024 zum letzten Rätsel 2023, das lautete: Ich habe da mal eine Frage: Ist die Nr. 4141 VV RVG entstanden?

Ich habe wie folgt geantwortet:

„Es kommt darauf an. Es ist weder „ganz klar“ „ja“ ,noch „ganz klar“ „nein“. Nach der Rechsprechung, u.a. BGH NJW 2011, 3166, ist die Gebühr in den Fällen grds. nicht entstanden.

Allerdings vertreten N. Schneider und ich die Auffassung (s. RVG-Kommentar, RVG, Nr. 4141 VV Rn 45 Ziffer 9), dass die Gebühr, wenn der Verteidiger noch einmal tätig wird/werden muss, ggf. entsteht.

BtW: Bei solchen Fragen einfach mal im Kommentar nachschauen. Meist ergibt sich daraus dann die Lösung. So wie hier.2

Und für den Fall, dass nun jemand im Kommentar nachschauen möchte, den aber noch nicht vorliegen hat <<Werbemodus an>>: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, kann man hier bestellen 🙂 <<Werbemodus aus>>.

 

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