Ich habe da mal eine Frage: Was kann ich bei zögerlicher Gebührenfestsetzung tun?

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Und dann die erste Gebührenfrage/das erste RVG-Rätsel des Jahres 2024, und zwar etwas zur zögerlichen Bearbeitung eines Festsetzungsantrages:

„….

Am Landgericht pp. fand ein umfangreicher Prozess wegen einer Steuerhinterziehung und dem Verstoß gegen das AMG statt. Der Arrest über 4.031.422,82 Euro wurde angeordnet und die Einziehung wurde nach 14 Hauptverhandlungen durch die Staatsanwaltschaft beantragt. Ich war als Pflichtverteidiger beigeordnet. Mir ist es gelungen, einen rechtskräftigen Freispruch zu erzielen. Der Mandant hat mir seine Ansprüche gegen die Staatskasse abgetreten. Den Antrag zur Festsetzung und zur Verzinsung habe ich vor 7 (!) Monaten gestellt. Ich habe immer wieder die Bearbeitung angemahnt. Bis heute ohne Erfolg. Über den Antrag wird nicht entschieden. Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bleiben mir? Wie kann ich die Bearbeitung erreichen? Wäre § 11 RPflG ein möglicher Rechtsbehelf? Bleibt nur die Dienstaufsichtsbeschwerde?“

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