Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das Zusammenspiel von Wiedereinsetzung und Rechtsbeschwerde?

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Und dann die Gebührenfrage am Freitagnachmittag, und zwar.

Hallo Detlef,

ich komme gerade bei einer Thematik mit RVG 5100 ff. VV RVG nicht weiter:

Mandant kommt mit Verwerfungsurteil zu mir.

Ich lege Rechtsbeschwerde ein und beantrage zugleich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Den WE-Antrag begründe ich.

Nachdem das AG sich die ganze Zeit nicht rührt, begründe ich die Rechtsbeschwerde.

Wir bekommen dann doch vom AG die Wiedereinsetzung.

Am Ende entscheidet sich der Md. einen Tag vorm Termin dann doch für die Einspruchsrücknahme, ehe es zur HV kommt.

Kann ich alle Gebühren Nrn. 5100, 5109, 5113, 2x 7002 VV RVG geltend machen?

Wenn ja, wo setze ich die zeitliche(n) Grenze(n) zwischen dem Verfahren vorm AG und dem vorm OLG? Gibt hier evtl. ein Problem mit 16%/19% USt.

Hoffe, Du kannst mir bisschen weiterhelfen. Besten Dank vorab!

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