Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Neues oder altes Recht?

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Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Neues oder altes Recht?

Meine Antwort:

„Antwort dürfte sich aus dem Gesetz ergeben. § 60 Abs. 1 Satz 4 RVG und dazu Volpert StraFo 2021, 194, 195:

Anknüpfungspunkt ist der Begriff der Angelegenheit. Der zweite Rechtsgang nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit (für einen ähnlichen Fall betreffend Berufung- und Revision AG Korbach, Beschl. v. 09.10.2023 – 41 Ls – 4750 Js 20444/19).“

Und dann mal wieder <<Werbemodus an>> Die Fragen sind ausführlich auch behandelt in Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, § 60 f., den man hier bestellen kann.<<Werbemodus aus>>.

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