Ich habe da mal eine Frage: Ich habe drei Nebenkläger vertreten, welche Gebühren?

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Und dann heute folgende Gebührenfrage:

„Hallo Herr Burhoff,

da Ihr Gebührenordner leer ist, wie ich gelesen habe, hätte ich eine für mich neue Konstellation, über der ich derzeit brüte (und auch schon eine Idee habe):

Mdt. A zeigt bei der Polizei eine Sexualstraftat an. Im Zuge der Ermittlungen werden zwei weitere Opfer (B und C) bekannt.

Die Kriminalpolizei legt drei Verfahren an mit jeweils eigenem Aktenzeichen. Ich zeige mich für A, B und C im Ermittlungsverfahren bei der Kripo an und erkläre bereits in diesem Zuge jeweils den Anschluss als Nebenklägerin.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und Abgabe an die StA wird dort ein einheitliches Js-Verfahren gegen den Beschuldigten angelegt.

Es erfolgt wegen aller drei Fälle Anklage zum Strafrichter.

Für Mdt. A werde ich vorgerichtlich und gerichtlich als Beistand bestellt.

Für Mdt. B und C besteht im gerichtlichen Verfahren Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung.

Welche Gebühren fallen an?“

 

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