Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie gehe ich mit der Kostenentscheidung aus dem Berufungsverfahren um?

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Am Freitag hatte ich folgende kostenrechtliche Frage gestellt: Ich habe da mal eine Frage: Wie gehe ich mit der Kostenentscheidung aus dem Berufungsverfahren um?.

Hier die Antwort:

„Moin,

das ist ein wenig kompliziert und zu viel zum eingehenderen Schreiben. 🙂

Sie sollten m.E. wie folgt vorgehen: Sie melden Ihre Auslagen ganz normal an. Der Rechtspfleger wird dann schauen, welche „notwendigen Auslagen, die bei einem von vornherein beschränkten Rechtsmittel vermieden worden wären“, vorliegen, was ich derzeit nicht abschätzen kann. Ggf. eine Terminsgebühr, wenn z.B. in einem Termin Zeugen vernommen wurden, die man bei früherer Beschränkung nicht hätte vernehmen müssen. Ggf. knappst er ein wenig bei der Höhe der Gebühren. Sind alles Fragen des Einzelfalls. Ich würde da den Rechtspfleger erst mal machen lassen und dann schauen, ob es passt.

Ebenso wird der Mandant ggf. mit Kosten belastet – also z.B. Zeugenauslagen -, wenn die Zeugen bei früherer Beschränkung nicht hätten geladen werden müssen.“

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