Ich habe da mal eine Frage: Wie gehe ich mit der Kostenentscheidung aus dem Berufungsverfahren um?

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Und dann noch das „Gebührenrätsel. Heute ein ziemlich frischer „Hilferuf“ zu einer Kostenentscheidung:

„….. ich wollte Sie fragen, ob Sie mir behilflich sein können, in Ihrem Kommentar habe ich nichts dazu gefunden.

Es geht um ein Berufungsverfahren, die Kostenentscheidung lautet:

Die Kosten des Berufungsverfahrens und die im Berufungsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt (soweit ist es ja noch verständlich), dann steht weiter: Ausgenommen sind jedoch die Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen, die bei einem von vornherein beschränkten Rechtsmittel vermieden worden wären. Diese trägt der Angeklagte.

Differenztheorie? Habe ich noch nie gemacht.

Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie mir hierzu was sagen können bzw. wie ich es mache.“

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