Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das „Zusammenspiel“ von Beratungshilfe und Grundgebühr?

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Und zum Tagesschluss dann die Gebührenfrage, die sich heute mit der Beratungshilfe und/oder der Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG befasst. Es geht um Folgendes:

Sehr geehrter Herr Burhoff,

zu o.g. Problematik bitten wir um Ihre Mithilfe.

Kann die Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG entstehen, wenn der Rechtsanwalt zunächst im Rahmen der Beratungshilfe (Akteneinsicht + Beratung) tätig war?

Im konkreten Fall war der Rechtsanwalt im Ermittlungsverfahren im Rahmen der Beratungshilfe beauftragt, Akteneinsicht zu nehmen und den Mandanten zu beraten. Da zwischenzeitlich Anklage erhoben worden war, erhielten wir die Akteneinsicht vom Gericht I. Instanz. Danach war kein Verteidigungsauftrag erteilt worden.

Durch das Gericht II. Instanz wurde der Rechtsanwalt zum Pflichtverteidiger bestellt. Abgerechnet wurden die Grundgebühr, Verfahrensgebühr und Terminsgebühr unter Anrechnung der Beratungshilfegebühr (35,- €).

Das Gericht schreibt nunmehr:

„Im vorliegenden Verfahren wurden Sie vom Landgericht Zwickau in 2. Instanz als Pflichtverteidiger bestellt. Die Beiordnung gern. § 48 Abs. 6 Satz 2 RVG bezieht sich nur auf die Tätigkeit in diesem Rechtszug. Gem. Kommentar Burhoff 5. Auflage Rn. 13, 15, 16 zu § 48 Abs. 6 RVG sind da­her nur die Gebühren und Auslagen des Berufungsverfahrens erstattungsfähig. Die Grundge­bühr VV 4100 RVG kann nicht erstattet werden, vgl. Burhoff 5. Auflage Rn. 14, 15, 16 + Hin­weis zu § 48 Abs. 6 RVG.“

(In einem Telefonat äußerte die Rechtspflegerin ergänzend, dass bei Beratungshilfe die Grundgebühr nicht entstehen könne.)

In Ihrem Kommentar schreiben Sie zu Nr. 4100 VV, Rn. 22, dass für das Entstehen der Grundgebühr die Übernahme des (Voll-)Mandats Voraussetzung ist. Daher kann die Gebühr m.E. unter Anrechnung der Beratungshilfe anfallen. Oder steht dem die Vorbefassung / erstmalige Einarbeitung entgegen? (Wenn dem so wäre, würden wir uns mit Beratungshilfe selbst um die Grundgebühr beschneiden?)“

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Wie ist das „Zusammenspiel“ von Beratungshilfe und Grundgebühr?

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