Ich habe da mal eine Frage: Rechtsbeschwerde und Wiedereinsetzung parallel – was verdiene ich?

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Und dann noch das Gebührenrätsel. Heute der „Hilferuf“ eines kranken – nein, nicht Corona 🙂 – Kollegen:

„Hallo Detlef,

ich in gerade im Krankenstand zuhause und habe den Kommentar nicht zur Hand.

Md. kassiert Verwerfungsurteil nach § 74 OWiG. Hiergegen beantrage ich WE und lege zugleich Rechtsbeschwerde ein. Nachdem der WE-Antrag mehrere Wochen nicht beschieden wird, begründe ich die Rechtsbeschwerde ausführlich. Das AG gewährt sodann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und terminiert eine neue HV.

Da bleibt bei mir die Frage, ob ich dennoch die Nr. 5113 VV RVG abrechnen darf für die ganze Arbeit.

https://www.burhoff.de/burhoff/rvginhalte/651.htm habe ich gelesen, halte es aber für falsch. Ist halt auch nur das kleine AG Betzdorf. Weitere Recherchen brachten mich nicht weiter.

Kannst Du mir bitte helfen?2

Ich habe dem erkrankten Kollegen geholfen. Wie? Das sage ich am Montag. 🙂

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Rechtsbeschwerde und Wiedereinsetzung parallel – was verdiene ich?

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