Wochenspiegel für die 22. KW., das war Corona, Corona und Boris Palmer und der Einbahnfußweg, BGH und VW und Burhoff digital und mobil

© Aleksandar Jocic – Fotolia.com

Am Ende der 22. KW. wünsche ich am Pflingstsonntag in diesen immer noch ungewöhnlichen und auch unruhigen Zeiten zunächst allen Lesern und Leserinnen ein frohes Pfingstfest. Vielleicht findet der ein oder andere ja an den beiden freien Tagen ein wenig Zeit, die ein oder andere von ihm vertretene „krude“ Idee zu überdenken. Das wäre ja vielleicht schon mal was. An „Ändern“ mag ich noch gar nicht denken.

Hier gibt es heute natürlich den allwöchentlichen Überblick zu Themen, die in anderen Blogs eine Rolle gespielt habe. Es steht nicht mehr Corona im Vordergrund. Daran merkt man, dass eine gewisse Normalität eingekehrt ist, obwohl die Pandemie ja nicht verschwunden ist. Und jetzt beginnt dann die nächste Stufe, das Jammern, dass ja alles gar nicht so schlimm war. Muss man wohl anders formulieren: Nicht so schlimm gekommen ist. Und da kann man nur sagen: Gott sei Dank, dass so schnell reagiert worden ist. Und wohin es führt, wenn man nicht – um es vorsichtig auszudrücken – nach wie vor „vorsichtig“ ist, zeigt der „Hotspot“ hier in Leer sehr deutlich. Rund 300 Leute in (Heim)Quarantäne, und das alles nur wegen eines „Restaurantbesuchs“ (?).

So, genug von diesen Dingen und Übergang zu den Beiträgen. Und zwar – mit nur ein bisschen „Corona“

  1. Recht egal? Boris Palmer und der Einbahnfußgängerweg,

  2. Pfändung der Corona-Soforthilfe ist unzulässig,

  3. Corona-Steuerhilfegesetz – Kurzarbeitergeld-Zuschüsse, Corona-Boni, Entschädigungen,

  4. Arbeitgeber darf nicht allgemein nach Strafverfahren fragen,

  5. Ein Foto und man ist sofort Sexualgefährder,

  6. BGH: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Volkswagen AG im Dieselskandal – Schadensersatz für Käufer eines Schummeldiesels unter Anrechnung des Nutzungsvorteils,
  7. Strafvollzug: Über den Sinn und Unsinn von Gefängnissen und möglicher Alternativen,

  8. OLG Dresden: Twitter-Account darf nicht ohne ausreichenden Grund gesperrt werden,

  9. Wiederverkauf „gebrauchter“ E-Books erfordert Zustimmung des Urhebers,
  10. und aus meinem Blog dann: News!!, oder: Darauf habe ich gewartet – Burhoff endlich mobil und digital….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert