Ich habe da mal eine Frage: Ist die Verfahrensgebühr für die Revision entstanden?

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Aus der Facebook-Gruppe „Strafverteidiger“ stammt die folgende Frage:

„Moin aus dem Westen….

StA legt gegen Urteil des Schwurgerichts Revision ein und begründet diese auch. Ich bespreche mit dem Mandanten alles und erkläre ihm. was die StA will.

Nach 4 Monaten nimmt die StA auf Geheiß des GeStA die Revision zurück.

Entsteht für mich als Pflichtverteidiger die Gebühr für das Revisionsverfahren?“

Wer aus der Gruppe die Lösung kennt: Bitte zurückhalten, auch wenn es schwer fallen sollte 🙂

Ein Gedanke zu „Ich habe da mal eine Frage: Ist die Verfahrensgebühr für die Revision entstanden?

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