Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Einstellung des Verfahrens ohne “Hauptverhandlung”, dennoch Terminsgebühr?

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Ich hatte am vergangenen Freitag gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Einstellung des Verfahrens ohne “Hauptverhandlung”, dennoch Terminsgebühr? 

Es sind einige Antworten gekommen, allerdings dazu eine kleine Anmerkung: Gefragt war nach der Terminsgebühr, nicht etwa nach der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG.

Meine Antwort (in der FB-Gruppe „Strafverteidiger“, aus der die Frage stammte):

„Wird schwer werden.

Aufruf haben wir ja nicht, aber man könnte sich ja auf den Standpunkt stellen. Mit „Verhandlung“ über § 153a StPO ist zur Sache verhandelt worden. Das könnte dann die TG geben.

Wenn keine TG, weil kein Termin: Dann würde ich die Nr. 4141 VV RVG versuchen.

Und im Übrigen: Was lernen wir daraus? Immer aufrufen lassen. :-)“

2 Gedanken zu „Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Einstellung des Verfahrens ohne “Hauptverhandlung”, dennoch Terminsgebühr?

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