Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Hat die Reduzierung des Einziehungsbetrages positive Auswirkungen für mein Portemonnaies?

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Am Freitag lautete die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Hat die Reduzierung des Einziehungsbetrages positive Auswirkungen für mein Portemonnaies?

Meine Antwort, die den Kollegen wahrscheinlich nicht gefreut hat:

„Zu Ihrer Frage: Wird schwierig, denn Sie haben ja keine Kostengrundentscheidung.

Der Gegenstandswert ist allerdings 350.000 €, allerdings bringt Ihnen das bei der Pflichtverteidigung nicht viel wegen der Begrenzung durch § 49 RVG.“

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