Archiv für den Monat: Dezember 2017

Mein (persönlicher) Jahresrückblick – mit Ausblick: Es waren/bleiben die „Prinzessinnen“ und meine Bücher

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Als letztes Posting des Jahres 2017 – wie gehabt/gewohnt – dann für meine Follower/Freunde/Community 🙂 wieder den kurzen privaten Jahresrückblick. Den Jahresspiegel 2017 gibt es dann morgen, ebenso wie der Rückblick auf meine Top-Beiträge 2017. Heute dann privat/persönlich.

An der Spitze stehen unsere Prinzessinnen, ja, seit dem 07.11.2017 nicht mehr nur Opa 1.0, sondern Opa 2.0. Und die „Prinzessinnen“ besuchen wir – wie in den vergangenen Jahren – auch heute wieder, um mit Ihnen den Jahresübergang zu erleben. Mit der Großen, die im nächsten Jahr schon den vierten Geburtstag feiert und der kleinen, die gerade mal gut zwei Monate alt ist. Mal sehen, wie lange sie noch mit Oma und Opa feiern.

Beruflich war das nun fast vergangene Jahr ein gebührenrechtliches Jahr: Der RVG-Kommentar ist in der 5. Auflage erschienen, der Gerold/Schmidt in der 23. Auflage und das OWi-Handbuch dann zum Abschluss des Jahres dann auch noch in der 5. Auflage. Dazwischen hat es dann noch mein Ebook zu den strafverfahrenrechtlichen Änderungen gegeben. Und: Es gibt dann jetzt auch keine Fachanwaltskurse mehr von/mit mir. Auch das habe ich Anfang 2017 an den Nagel gehängt. Es hat all die Jahre Spaß gemacht, aber irgendwann muss Schluß sein. Im Ausblick stehen die beiden Handbücher Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung – ja es sind schon wieder drei Jahre rum, so dass die 8. und 9. Auflage anstehen. Und im Vereinsrecht gibt es die 10. Auflage meines „Leitfadens“ – mein erstes Buch und jetzt dann auch mein erstes, das die 10. Auflage erreicht.

Da war es dann mit dem Rückblick und dem Ausblick. An dieser Stelle dann – wie in den Vorjahren – herzlichen Dank an alle Freunde, Bekannte, Leser, Abonnenten, Follower usw., die mich auch im ablaufenden Jahr 2017 mit Rat, Tat und Hilfe bei meinen Aktivitäten unterstützt haben. Dank auch für das Interesse am BOB und an meiner Homepage Burhoff-Online. Wenn ich nicht auch im vergangenen Jahr gemerkt hätte, dass das Angebot weiter ankommt, würde ich das „Geschäft“ nicht weiter betreiben. Ich bedanke mich bei allen Lesern meiner Beiträge, bei allen Lieferanten von Entscheidungen und Anregungen von und für Beiträge. Ihnen allen einen guten Jahreswechsel, wo immer Sie ihn auch verbringen.

Ich bin – wie in den Vorjahren – wieder bei Fenna 🙂 . Und jetzt auch bei Leni 🙂 .

Jahresrückblicksong 2017 – wie gehabt von den „Zwergpisnchern“

© Style-Photography – Fotolia.com

Inzwischen ist es Usus, dass ich an Silvester-High-Noon den Jahresrückblicksong der „Zwergpisnchern“ bringe. So auch im heute ablaufenden Jahr 2017. Das ist immer eine gute Gelegenheit, das alte Jahr zu verabschieden, bevor wird dann das neue Jahr begrüßen.

Also auch in diesem Jahr der Link auf die „Zwergpisncher“ auf You-Tube, die auch in diesem Jahr mit einem „Jahresrückblicksong“ „Frohes Fest 2017“ aufwarten. Und verbunden ist der Link/das Posting mit allen guten Wünschen für 2018.

Wenn der Adventskranz brennt, oder: Nur nicht von der Lebensgefährtin aufhalten lassen…..

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Heute ist letzter „Arbeitstag“ des Jahres 2017. Und da Samstag ist, ist der „Kessel Buntes“ geöffnet. In dem befindet sich heute aber keine verkehrs- oder strafrechtliche Entscheidung, sondern (noch einmal) das OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.1999 – 4 U 182/98,  über das ich 2015 und 2011 schon mal berichtet hatte. Es gehört für mich in die Rubrik „leichte Kost“ :-).

In der Entscheidung geht es um die Folgen eines Adventskranzbrandes am 1. Weihnachtsfeiertag. Das ist nun ein Ereignis, das man nun gar nicht braucht. Aber es kommt, wie es kommt, so auch in dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall. Da heißt es:

…..Am 1. Weihnachtsfeiertag 1997 entzündete der Kläger nach dem Aufstehen zunächst im Wohnzimmer die Kerzen des aus echtem Tannengrün gebundenen Adventskranzes, der auf einer Glasplatte auf dem mit einer Kunststofftischdecke gedeckten Wohnzimmertisch stand. Anschließend bereitete er in der Küche den Frühstückskaffee zu und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde. Er verließ das Schlafzimmer erst einige Zeit später. Dabei bemerkte er Brandgeruch und Rauchschwaden im ganzen Haus, die durch den Adventskranz im Wohnzimmer verursacht wurden, der sich zwischenzeitlich entzündet hatte. Die alarmierte Feuerwehr mußte nicht mehr eingreifen, da es dem Kläger bis zu ihrem Eintreffen gelang, den Brand selbst zu löschen.

In seiner „Brandschaden-Anzeige“ vom 2. Januar 1998 und in der „Verhandlungs-Schrift“ vom 6. Januar 1998 gab der Kläger an, um 10. 00 Uhr aufgestanden zu sein. In seinem Anspruchsschreiben vom 30. Januar 1998 berichtigte er diese Angabe auf 8. 00 Uhr. Den Zeitpunkt des Schadenseintritts und der Alarmierung der Feuerwehr gab er – damit übereinstimmend – im Prozeß zunächst mit ca. 9. 00 Uhr an. In seinem Schriftsatz vom 21. Juli 1998 trug er hiervon abweichend vor, die Nachfrage bei der Feuerwehr habe ergeben, daß die ursprünglichen Angaben zum Schadenszeitpunkt mit ca. 10. 00 Uhr zutreffend gewesen seien. Es verbleibe dabei, daß der ganze Vorgang vom Anzünden der Kerzen bis zum Anruf bei der Feuerwehr ca. 1 Stunde gedauert habe…..“

Ich habe ja schon mal geschrieben: Schön vorsichtig formuliert hat das OLG: „“… und begab sich nach einem Blick auf den Adventskranz wieder in das Schlafzimmer, um seine Lebensgefährtin zu wecken, von der er danach aufgehalten wurde“. Das lässt, manche Deutungen zu 🙂 🙂 🙂 .

So, das war es dann aber jetzt mit Entscheidungen für 2017. Am 02.01.2018 starten wir dann neu………..

Wochenspiegel für die 52. KW., das war das beA-Gate, Harndrang, neue Gesetze und ein beA-Gedicht

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Nein, heute ist (noch) nicht Sonntag, auch wenn es einen Wochenspiegel gibt. Aber morgen am Sonntag ist Silvester und da habe ich andere Beiträge vorgesehen. Also ziehe ich den letzten Wochenspiegel 2017 vor und bringe ihn bereits heute.

Das bestimmende Ereignis der vergangenen Woche war sicherlich das Fiasko/die Pleite mit dem beA. Sehr viele Blogs haben dazu gepostet und man kann aus den Postings die Verärgerung der Kollegen über dieses „Machwerk“ verstehen. Groß angekündigt, imemr wieder verschoben und dann das. Und das Ganze soll dann auch noch 38 Mio. € gekostet haben, wie ich in einem der vielen Beiträge gelesen habe. Ich bringe hier dann allerdings nur eine ganz kleine Auslese aus den vielen Beiträgen, man könnte eigentlich einen eigenen „Spiegel“ dazu machen.

Hier ist dann folgende Zusammenstellung für die 52. KW.:

  1. beA: Phishing-Mails von der Anwaltskammer?, oder: beA geht offline ins neue Jahr, oder: Anwaltspostfach beA bleibt vorerst geschlossen ,
  2. und ein Blick nach vorn: Was droht Anwälten, die sich wegen Sicherheitsbedenken weigern, das beA zu nutzen?,
  3. passt ganz gut: Analoger Aktentransporter,
  4. Ein aus Erfahrung kluger Polizeibeamter,
  5. Rund um die Uhr für Sie da
  6. Harndrang: Bürger verlangt Aufstellung öffentlicher Toiletten,
  7. 101 gute Vorsätze, die dein Studentenleben nachhaltig schöner und wertvoller machen
  8. und dann war da noch: Reform des Kaufrechts tritt am 01.01.2018 in Kraft,
  9. oder: Neue Gesetze 2018,
  10. und ganz zum Schluss, noch einmal beA, nicht zu vergessen: Das beA Gedicht.

Allen Lesern des Wochenspiegels dann schon mal ein gutes Neues Jahr 2018.

Ich habe da mal eine Frage: Wie werden Tätigkeiten im Rahmen der Erzwingungshaft abgerechnet?

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Und dann das letzte Gebührenrätsel 2017. Mich erreichte vor einiger Zeit folgende Anfrage:

„Lieber Kollege,

das muß ich unter vier Augen klären. Jobcenter–>Bußgeldbescheid–>Erzwingungshaft. Ich sorge dafür, daß ein erster Abschlag erfolgt; vereinbare Ratenzahlung mit dem Jobcenter. Bin ich im Teil 4 oder 5 VV RVG? Oder nichts davon?

Ich finde „Erzwingungshaft“ nicht auf der Idiotenwiese.“

Wer hilft?