Wochenspiegel für die 13. KW., das war Geradesitzen bei Gericht, Sippenhaft, „Sexualtäter raus“ und 100.000 EUR Einstiegsgehalt

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Die 13. KW. läuft ab. M.E. hat sie keinen „Dauerbrenner“ gebracht, sondern war eine Woche „as usual“, nun ja, bis auf die „Sippenhaft-Entscheidung“ des BGH, die natürlich die „IT-Blogs“ beschäftigt hat. Ich berichte dann aus der 13. KM über:

  1. Vor Gericht sitzt man gerade und hat die Hände im Schoß,
  2. Die Sippenhaft – Nach dem 3. Reich in Deutschland abgeschafft, vom BGH für Anschlussinhaber bei Filesharingvorwürfen wieder eingeführt,
  3. Schrei nach Diskussion, – eine – teils kritische – Nachlese zum 41. StV-Tag,
  4. Wann ist eine Unterschrift eine Unterschrift im rechtlichen Sinn? – Aktuelle Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an eine formgültige Unterschrift ,
  5. Sexualtäter darf nicht wegen Belegschaftsdrucks gekündigt werden – BAG widerspricht dem LAG Bremen,
  6. PoliScan Speed: 20 % Toleranz beim AG Jena trotz PTB-Stellungnahme!,
  7. Polizeiliche Einlassung – und der erst anschließend beantragte Haftbefehl,
  8. Straftaten im Straßenverkehr – die Nötigung (§ 240 StGB),
  9. 4 einfache Wege, wie du sofort dein Studentenleben aufmotzen kannst,
  10. und dann war da noch: Stell Dir vor, eine Kanzlei zahlt mehr als 100.000 € Einstiegsgehalt und keiner geht hin.

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