200.000 € Schmerzensgeld nach Auseinandersetzung vor einer Disco

© Gina Sanders - Fotolia.com

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Das OLG Oldenburg hat in einer PM vom 10.02.2014 – auf ein OLG Oldenburg, Urt. v. 07‌.‌01‌.‌2014‌ – 12 U ‌130‌/‌13‌ – hingewiesen, in dem nach einer Auseinandersetzung vor einer Disco ein beträchtliches Schmerzensgeld für immaterielle Schäden zugesprochen worden ist.

In der PM heißt es:

„Der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einem Geschädigten nach einer körperlichen Auseinandersetzung vor einer Disko ein Schmerzensgeld von 200.000 EUR zugesprochen.

Der Kläger wurde von dem Beklagten in den frühen Morgenstunden des 29.9.2007 vor der Diskothek „Dinis“ in Aurich unvermittelt mit der Faust gegen den Kopf geschlagen, so dass er rückwärts hinfiel. Anschließend setzte sich der Beklagten auf den Kläger und schlug noch mindestens zweimal mit der Faust auf den Kopf des Klägers ein. Durch den Angriff erlitt der Kläger schwerste Verletzungen. Der Kläger wurde bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert, wo bei ihm u.a. ein Schädel-Hirn-Trauma, ein traumatisches Hirnödem und unterschiedliche Frakturen diagnostiziert wurden. Bis heute leidet der Beklagte an einer deutlichen Sprachstörung, einer aufgehobene Feinmotorik der rechten Hand, einer deutliche Spastik des rechten Beines sowie Störungen der Gedächnisfunktion und der affektiven Kontrolle. Insgesamt wurde bei dem Kläger auf einen Grad der Schädigung von 80 % erkannt, wobei davon auszugehen ist, dass eine wesentliche Verbesserung des körperlichen Zustandes nicht eintreten wird.

Der Senat hat das vom Landgericht Aurich zugesprochene Schmerzensgeld von 170.000 EUR erhöht. Angesichts der Schwere der dem Kläger vom Beklagten durch eine Vorsatztat zugefügten Verletzungen, der sehr langwierigen und außerordentlich belastenden Behandlung und insbesondere der gravierenden Dauerschäden und der damit verbundenen erheblichen Einschränkungen der Lebensführung erscheine hier, so der Senat, ein Schmerzensgeld von insgesamt 200.000 EUR angemessen.“

Wenn man es liest, hat man – wenigstens ich – keine Bedenken, dass „es passt“.

5 Gedanken zu „200.000 € Schmerzensgeld nach Auseinandersetzung vor einer Disco

  1. Tourix

    Naja – wenn man bedenkt, dass beim Beklagten womöglich nicht einmal genug Geld zur Deckung der Gerichtsvollzieherkosten eingetrieben werden kann, ist das sehr subjektiv.
    Immerhin kann durch die Neuerung der Nachfragemöglichkeiten beim Rentenamt sich der Beklagte nicht einfach durch Wegzug dem entziehen.

  2. jpa2k

    Ich übersetze mal in klare, prägnante Sprache:
    „Der Titel bringt dem Kläger nicht viel, weil der Beklagte den Gesamtbetrag wohl lebenslang in Kleinstbeträgen abspottern wird.“

  3. n.n.

    @tourix
    @jpa2k
    Und durch eine – etwaig – fehlende Erfolgsaussicht der Vollstreckung steht die Richtigkeit des Urteils in Frage? Oder wie soll ich das verstehen?

  4. Laurenz

    Ich frag mich wieso nur € 200.000,00. Dass das nicht angemessen sein kann, liegt auf der Hand.

    Außer das Opfer ist 80 Jahre alt und tritt demnach eh bald ab.

    Ein Schmerzensgeld in Millionenhöhe wäre hier wahrscheinlich angemessener.

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