Wie bescheuert muss man eigentlich sein? oder: Die kuriose Mängelrüge

© Alexander Raths - Fotolia.com

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Da fragt man sich doch wirklich: Wie bescheuert muss man eigentlich sein? Oder: Hat der „arme Mann“ sich sein Gehirn schon ganz „weggekokst“? Jedenfalls habe ich mich das gefragt, als ich gestern in der Tageszeitung auf eine Meldung aus Brilon gestoßen bin.

Da wurde unter der Überschrift „Dealer wegen Qualität angezeigt“ über einen jungen Mann berichtet, der mit zwei kleinen Beuteln Amphetamin auf einer Polizeiwache erschienen war und sich über die schlechte Qualität der Rauschmittel empört hatte. Er wollte seinen Drogenhändler anzeigen, den er verdächtigte, das Mittel stark gestreckt zu haben. Als die Polizeibeamten ihn auf die Illegalität von Besitz und Kauf der Droge hinwiesen, hat der junge Mann dann doch lieber geschwiegen und nichts mehr gesagt.Ein Strafverfahren ist eingeleitet worden.

Wie gesagt: Wie bescheuert muss man eigentlich sein?

Gibt es übrigens nicht nur in NRW, sondern auch in Bayern Hessen (vgl. dazu hier aus der FAZ).

Wo legt man die Meldung nun ab? Unter „Kurioses“, oder…. Habe ich dafür gerade neu eingerichtet 🙂

6 Gedanken zu „Wie bescheuert muss man eigentlich sein? oder: Die kuriose Mängelrüge

  1. RA Habermann

    Lieber Kollege Burhoff,

    auch wenn die meisten Hessen es nicht wahrhaben möchten, so gehört das in dem FAZ-Artikel erwähnte Offenbach noch immer zu Hessen und nicht zu den Amigos … äh Bayern meine ich natürlich.

  2. RA JM

    Das erinnert mich an einen Staatsbürger, der einigermaßen alkoholisiert zur Polizeiwache fuhr, um sich über ein „Knöllchen““ zu beschweren – und zu Fuß wieder nach Hause ging. 😉

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