Kommt der „Warnschussarrest“ im Jugendrecht?

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Nachdem wir erst nur von „Formulierungshilfen zur Vorlage eines Gesetzesentwurfes“ gehört haben (vgl. auch hier), gibt es nun einen Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zum „Warnschussarrest“ für jugendliche Straftäter. In den Meldungen heißt es:

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP wollen den sogenannten Warnschussarrest im Jugendstrafrecht verankern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten (BT-Drs. 17/9389) haben die Fraktionen in den Bundestag eingebracht.

Jugendliche Straftäter, die zu Bewährungsstrafen verurteilt sind, würden diese nicht als Konsequenz ihres Handels wahrnehmen, argumentieren die Fraktionen. Somit finde bei Bewährungsstrafen die Bestrafung vordergründig nur „auf dem Papier“ statt. Das neue Gesetz soll nun eine deutlichere Reaktion auf schwere Straftaten junger Täter ermöglichen, nämlich den Warnschussarrest. Für bis zu vier Wochen sollen die Täter gleichzeitig zu ihrer Bewährungsstrafe in den Jugendstrafvollzug. Den jungen Tätern soll veranschaulicht werden, wie der Gefängnisalltag aussieht, der ihnen bei möglichen weiteren Straftaten drohen würde.

Darüber hinaus soll der Warnschussarrest die Jugendlichen eine Zeit lang aus ihrem Alltag und dem damit verbundenen, meist schädlichen Umfeld herausnehmen. Ziel dabei ist es, erzieherische Gesichtspunkte und eine möglichst erfolgreiche Bewältigung der Bewährungszeit im Auge zu behalten, heißt es in dem Entwurf.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages: BT-Drs. 17/9389

 Weiterer Beitrag zum Gesetzgebungsverfahren:

18.04.2012 Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten – Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe zur Vorlage eines Gesetzentwurfes

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